In der Schweiz ist vieles anders als in Deutschland. Auch in den Rentensystemen gibt
es einige Unterschiede. Grenzgänger sollten sich rechtzeitig mit den Besonderheiten vertraut machen.
Das Schweizer System stützt sich auf drei tragende Säulen:
Säule 1: Die staatliche Vorsorge durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Sie ist für jeden verpflichtend ist.
Säule 2: Die berufliche Vorsorge (BVG) richtet sich nach Einkommen sowie Alter und ist ebenfalls obligatorisch. Zum Hintergrund: Schweizer Arbeitgeber schließen ihre Angestellten einer Pensionskasse an – die Beiträge teilen sich beide Seiten. Es sind jedoch auch freiwillige Mehrzahlungen seitens des Arbeitgebers möglich. Bei einem Arbeitgeberwechsel werden die bisherigen Einzahlungen einfach an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen.
Säule 3: Die private Vorsorge, die auf freiwilliger Basis beruht. Die dritte Säule wird vom Staat gefördert, sie bleibt Grenzgängern in ihrer klassischen Form leider verwehrt.
Aus diesem Grund hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe entschieden, dass Schweizer Arbeitgeber für ihre Grenzgänger eine staatlich geförderte Direktversicherung abschließen können. Diese Direktversicherung wurde speziell für Grenzgänger ins Leben gerufen und bietet ihnen attraktive Steuervorteile. Das Modell unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen, wie einer Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.624 € (Stand 2024).
Wer als Grenzgänger seinen Ruhestand sorgenfrei genießen möchte, sollten seinen Lebensabend rechtzeitig planen. Oftmals ist hierfür auch rechtlicher Rat notwendig. Unsere Experten in unserer Kanzlei in Lörrach und unserer Kanzlei in Bad Krozingen stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema „Altersvorsorge für Grenzgänger“ beratend zur Seite. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin