Arbeitsrecht

Deutsches Arbeitsrecht

Wir beraten in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.
Arbeitnehmer, die sich beispielsweise nach einer Kündigung strategisch richtig verhalten wollen, suchen ebenso unseren Rat wie Arbeitgeber, die Unterstützung wünschen. Auch die Erstellung von arbeitsrechtlich relevanten Verträgen gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Unsere juristische Unterstützung richtet sich speziell an Grenzgänger.
Weiter beraten wir Sie zu Fragen betreffend Gehalt, Urlaubsansprüchen, Mutterschutz, die Durchführung von Kündigungsverfahren, Abfindungen, Arbeitszeugnissen, Kurzarbeit etc.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei arbeitsgerichtlichen Prozessen.

 

Schweizer Arbeitsrecht

Vor allem in der deutschsprachigen Schweiz wird der Fachkräftemangel seit Jahren durch die Rekrutierung deutscher Arbeitskräfte ausgeglichen. Doch die Arbeitsgesetze der beiden Länder unterscheiden sich erheblich!
Wir haben in unserer großen Kanzlei in Lörrach durch unseren grenznahen Standort viele Mandanten, die in der Schweiz arbeiten und sind seit Jahren auf das Schweizer Arbeitsrecht spezialisiert. Wir kennen die länderspezifischen Unterschiede beispielsweise beim Kündigungsschutz, in der Flexibilität der Verträge oder im Sozialversicherungsrecht. Gerne stehen wir Ihnen juristisch zur Seite, wenn es um die Gestaltung Ihres Arbeitsvertrages oder um andere arbeitsrechtliche Fragen geht.
Sollte ein Prozess unvermeidlich sein, vertreten wir Sie auch vor dem Schweizer Arbeitsgericht. Die Kosten hierfür werden von Ihrer deutschen Arbeitsrechtsschutz-Versicherung übernommen.