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Stelle zu besetzen: Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit.

Wir sind eine zivilrechtliche Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Schweizer Arbeitsrecht und Erbrecht und suchen ab sofort zur Verstärkung unseres Teams eine/n sympathische/n, freundliche/n, engagierte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit.

Unser Team zeichnet sich durch einen sehr persönlichen Umgangsstil mit flacher Hierarchie aus. Eine offene Kommunikation und ein gutes Miteinander werden bei uns großgeschrieben.
Wir bieten ein angenehmes Arbeitsumfeld, die Möglichkeit, in vielen Bereichen sehr eigenständig und eigenverantwortlich zu arbeiten, sich fortzubilden und viel Kontakt zu Mandanten zu haben.

Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
– Erledigung der Korrespondenz
- erste Ansprechperson der Mandanten am Telefon 
- Bearbeitung von Posteingang und -ausgang (klassisch, E-Mail und elektronisch)
- Anlage und Verwaltung der Akten
- Fristenberechnung und -notation 
- Terminvereinbarung und -planung
- Kostenfestsetzung sowie Rechnungsstellung nach RVG
Wenn Sie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung mitbringen, über Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Zuverlässigkeit sowie sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und auch noch Spaß am Umgang mit Menschen und am Arbeiten im Team haben, bringen Sie alles mit, was wir uns wünschen.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an: info@kanzlei-loerrach.de oder schriftlich an Reissmann & Künstle, Turmstraße 37, 79539 Lörrach. Wir freuen uns auf Sie!


Fusion von Unternehmen – wie sind die rechtlichen Grundlagen für Grenzgänger in der Schweiz?

Ein Zusammenschluss von Unternehmen ist eine bewährte Methode zur Expansion. Es geht dabei um Wachstum, aber auch um das Überleben des Unternehmens in hart umkämpften Märkten. Häufig liegen strategische, finanzielle oder auch persönliche Gründe vor, die zu Fusionen führen. So sollen durch den Zusammenschluss unter anderem Kosten gesenkt, die Effizienz gesteigert und die Marktposition gestärkt werden. Die mit einer Fusion einhergehenden Umstrukturierungen und Veränderungen führen bei den Mitarbeitern oft zu Unsicherheiten und Ängsten. Schließlich kann eine Fusion auch mit einem Stellenabbau und der Bewältigung neuer Aufgaben verbunden sein.

Das betrifft auch Grenzgänger in der Schweiz. Oftmals wird durch die Restrukturierung ihr Aufgabenfeld verändert oder eine neue Unternehmenskultur integriert. Was viele nicht wissen: Die bestehenden Arbeitsverträge gehen automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Die Arbeitskonditionen sowie Rechte und Pflichten der Grenzgänger bleiben grundsätzlich unverändert. Der Arbeitgeber muss außerdem bestimmte Regeln und ein definiertes Verfahren zur Anhörung der Belegschaft einhalten. Er hat eine Informationspflicht gegenüber seiner Belegschaft. In dem Zuge können schon viele Fragen geklärt werden. Aber natürlich nicht alle.

Sie haben als Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, Widerspruch gegen den Übergang auf das neue Unternehmen einzulegen. Dies hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung einer bestimmten Frist beendet wird. Oder wussten Sie, dass Sie möglicherweise Schadenersatzforderungen geltend machen können, wenn die Informationsverpflichtung des Arbeitgebers nicht eingehalten wurde?

Die rechtlichen Situationen bei Fusionen sind für Grenzgänger in der Schweiz besonders komplex und mit noch mehr Fallstricken versehen – insbesondere beim Thema Arbeitsrecht. Unsere Experten in unseren Kanzleien in Lörrach und in Bad Krozingen stehen Ihnen als Grenzgänger bei allen Fragestellungen rund um Fusionen, Übernahmen und Betriebsübergänge beratend zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin.


Was passiert, wenn Grenzgänger in der Schweiz arbeitslos werden?

Wer in Deutschland wohnt, in Deutschland arbeitet und seinen Arbeitsplatz verliert, bekommt Arbeitslosengeld und ist somit ein Stück weit abgesichert. Doch wie verhält es sich, wenn man als Grenzgänger in der Schweiz angestellt ist und arbeitslos wird? Hat man dann ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld? Kurze Antwort: Ja. Die Arbeitslosenunterstützung läuft in diesem Fall jedoch über den Wohnsitzstaat (Deutschland) und nicht über das Beschäftigungsland (Schweiz).

Die Beschäftigten in der Schweiz werden im Fall einer Arbeitslosigkeit so behandelt, als ob sie in Deutschland angestellt wären – sie haben Anspruch auf das deutsche Arbeitslosengeld. Deutsche Grenzgänger erhalten in Deutschland 60 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Lohns oder 67 Prozent, wenn sie Kinder haben.

Wichtig ist jedoch, dass Grenzgänger über den „Ausweis G“ (Grenzgängerbewilligung) verfügen. Hinweis: Ist der Arbeitsvertrag unbefristet oder länger als ein Jahr gültig, hat der „Ausweis G“ (Grenzgängerbewilligung) eine maximale Gültigkeit von fünf Jahren. Hat der Arbeitsvertrag eine Gültigkeit von weniger als einem Jahr, ist die Grenzgängerbewilligung so lange gültig wie Ihr Arbeitsvertrag. Außerdem benötigen Sie für die Beantragung des Arbeitslosengeldes im Wohnsitzstaat das Formular PD U1.

Es gibt dazu jedoch Ausnahmen von den beschriebenen Regeln, die im Abkommen über die Arbeitslosenversicherung zwischen der EU und der Schweiz festgehalten wurden: Wenn Sie wegen Kurzarbeit, Konkurs oder schlechtem Wetter arbeitslos werden, erhalten Sie Leistungen aus der Schweiz.

Sie haben das Gefühl oder die Gewissheit, dass Ihnen als Grenzgänger eine Arbeitslosigkeit bevorsteht? Dann sollten Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig anwaltlich beraten lassen. Bei Fragen rund um das Thema „Arbeitslosigkeit als Grenzgänger“ beraten wir Sie gerne umfassend und kompetent. Unsere Experten in unserer Kanzlei in Lörrach und unserer Kanzlei in Bad Krozingen haben sich auf das Thema „Grenzgänger“ spezialisiert. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin.