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Titel: Arbeitszeit reduzieren – voller Lohn? So kann es für Grenzgänger in der Schweiz gelingen

Mehr Freizeit – bei vollem Gehalt? Was für Grenzgänger möglich ist
Viele Berufstätige aus Südbaden, insbesondere aus dem Raum Bad Krozingen und Umgebung, pendeln täglich in die Schweiz – angelockt von attraktiven Gehältern und guten Arbeitsbedingungen. Doch der Wunsch nach mehr Freizeit und einer besseren Work-Life-Balance wächst. Ist es rechtlich überhaupt möglich, die Arbeitszeit zu reduzieren, ohne finanzielle Einbußen zu riskieren?
Die Antwort: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Mit der richtigen Strategie und rechtlicher Unterstützung lässt sich ein Arbeitszeitmodell gestalten, das zu Ihrem Leben passt.

1. Der rechtliche Rahmen in der Schweiz
In der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht zur Vollzeitarbeit. Rechtsgrundlage bilden insbesondere das Obligationenrecht (OR) sowie das Arbeitsgesetz (ArG). Eine Reduzierung der Arbeitszeit kann jederzeit einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden – idealerweise schriftlich, im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung.

2. Weniger arbeiten, aber das volle Gehalt? Das ist möglich
Obwohl grundsätzlich gilt: Weniger Arbeit bedeutet weniger Lohn, gibt es in der Praxis mehrere Wege, wie Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen und dennoch den bisherigen Lohn behalten können:
* Leistung verdichten: Wenn Sie in kürzerer Zeit dieselben oder sogar höhere Ergebnisse erzielen, kann das eine tragfähige Grundlage für den vollen Lohnausgleich sein.
* Effizienz durch Homeoffice: Wenn Ihr Arbeitgeber durch Homeoffice-Konzepte spart (z. B. an Bürofläche oder Fahrtkosten), kann eine Arbeitszeitverkürzung im Gegenzug möglich sein.
* Jahresarbeitszeitmodelle: Sie leisten in bestimmten Phasen mehr und bauen damit ein Zeitguthaben auf, das Sie später in Freizeit umwandeln – ohne Gehaltsverlust.
* Fachkräftemangel nutzen: Gut qualifizierte Fachkräfte haben heute beste Chancen, flexible Arbeitsmodelle durchzusetzen.

3. Erfolgreich verhandeln – so gehen Sie vor
* Leistung belegen: Dokumentieren Sie Ihre Effizienz und Ihren Beitrag zum Unternehmen – messbar und nachvollziehbar.
* Modell entwickeln: Erarbeiten Sie einen konkreten Vorschlag mit Arbeitszeiten, Zielen und Vorteilen für beide Seiten.
* Juristische Prüfung: Lassen Sie Ihre Vereinbarung von einer spezialisierten Kanzlei prüfen – so vermeiden Sie rechtliche Fallstricke.

4. Wichtige Hinweise & Risiken
* Kein Automatismus: Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn – Verhandlungsgeschick und gute Argumente sind entscheidend.

* Verträge klar regeln: Achten Sie auf eine eindeutige Formulierung – unklare Regelungen führen häufig zu Konflikten.
* Kündigungsschutz beachten: Die Reduktion der Arbeitszeit darf nicht zu einer Schlechterstellung oder erhöhtem Kündigungsrisiko führen.

Unser Fazit für Sie:
Eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich ist möglich – erfordert aber eine individuelle Strategie und rechtssichere Umsetzung. Die Kanzlei Bad Krozingen begleitet Sie kompetent in allen Fragen des Arbeitsrechts und der Grenzgängerberatung. Gemeinsam finden wir Lösungen, die zu Ihrer Lebenssituation passen – fundiert, verständlich und durchsetzungsstark.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine persönliche Erstberatung – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.


Stelle zu besetzen: Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit.

Wir sind eine zivilrechtliche Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Schweizer Arbeitsrecht und Erbrecht und suchen ab sofort zur Verstärkung unseres Teams eine/n sympathische/n, freundliche/n, engagierte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit.

Unser Team zeichnet sich durch einen sehr persönlichen Umgangsstil mit flacher Hierarchie aus. Eine offene Kommunikation und ein gutes Miteinander werden bei uns großgeschrieben.
Wir bieten ein angenehmes Arbeitsumfeld, die Möglichkeit, in vielen Bereichen sehr eigenständig und eigenverantwortlich zu arbeiten, sich fortzubilden und viel Kontakt zu Mandanten zu haben.

Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
– Erledigung der Korrespondenz
- erste Ansprechperson der Mandanten am Telefon 
- Bearbeitung von Posteingang und -ausgang (klassisch, E-Mail und elektronisch)
- Anlage und Verwaltung der Akten
- Fristenberechnung und -notation 
- Terminvereinbarung und -planung
- Kostenfestsetzung sowie Rechnungsstellung nach RVG
Wenn Sie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung mitbringen, über Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Zuverlässigkeit sowie sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und auch noch Spaß am Umgang mit Menschen und am Arbeiten im Team haben, bringen Sie alles mit, was wir uns wünschen.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an: info@kanzlei-loerrach.de oder schriftlich an Reissmann & Künstle, Turmstraße 37, 79539 Lörrach. Wir freuen uns auf Sie!


Fusion von Unternehmen – wie sind die rechtlichen Grundlagen für Grenzgänger in der Schweiz?

Ein Zusammenschluss von Unternehmen ist eine bewährte Methode zur Expansion. Es geht dabei um Wachstum, aber auch um das Überleben des Unternehmens in hart umkämpften Märkten. Häufig liegen strategische, finanzielle oder auch persönliche Gründe vor, die zu Fusionen führen. So sollen durch den Zusammenschluss unter anderem Kosten gesenkt, die Effizienz gesteigert und die Marktposition gestärkt werden. Die mit einer Fusion einhergehenden Umstrukturierungen und Veränderungen führen bei den Mitarbeitern oft zu Unsicherheiten und Ängsten. Schließlich kann eine Fusion auch mit einem Stellenabbau und der Bewältigung neuer Aufgaben verbunden sein.

Das betrifft auch Grenzgänger in der Schweiz. Oftmals wird durch die Restrukturierung ihr Aufgabenfeld verändert oder eine neue Unternehmenskultur integriert. Was viele nicht wissen: Die bestehenden Arbeitsverträge gehen automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Die Arbeitskonditionen sowie Rechte und Pflichten der Grenzgänger bleiben grundsätzlich unverändert. Der Arbeitgeber muss außerdem bestimmte Regeln und ein definiertes Verfahren zur Anhörung der Belegschaft einhalten. Er hat eine Informationspflicht gegenüber seiner Belegschaft. In dem Zuge können schon viele Fragen geklärt werden. Aber natürlich nicht alle.

Sie haben als Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, Widerspruch gegen den Übergang auf das neue Unternehmen einzulegen. Dies hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung einer bestimmten Frist beendet wird. Oder wussten Sie, dass Sie möglicherweise Schadenersatzforderungen geltend machen können, wenn die Informationsverpflichtung des Arbeitgebers nicht eingehalten wurde?

Die rechtlichen Situationen bei Fusionen sind für Grenzgänger in der Schweiz besonders komplex und mit noch mehr Fallstricken versehen – insbesondere beim Thema Arbeitsrecht. Unsere Experten in unseren Kanzleien in Lörrach und in Bad Krozingen stehen Ihnen als Grenzgänger bei allen Fragestellungen rund um Fusionen, Übernahmen und Betriebsübergänge beratend zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin.