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Erbrecht – So läuft das mit der Erbausschlagung.

Man erbt nicht immer nur Gutes. Mitunter kann man auch Schulden erben. Davor können sich Erben jedoch schützen, indem sie ein Erbe ausschlagen oder die Haftung begrenzen. Es können aber auch persönliche oder moralische Gründe vorliegen, weshalb man ein Erbe lieber nicht annehmen möchte.

Wenn Sie erben, treten Sie sozusagen in die Fußstapfen des Erblassers und haften auch für dessen Schulden und das auch mit dem eigenen Vermögen. Das heißt, Sie nehmen die Rechtsposition des Verstorbenen ein – mit allen Rechten und Pflichten. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie die Erbschaft im Zeitraum von sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen.
Was muss man dabei beachten? Beachten Sie unbedingt, dass die Ausschlagung binnen von sechs Wochen erfolgen muss. Wichtig zu wissen: Hat der Erblasser ein Testament verfasst und bei Gericht hinterlegt, erhalten die Erben ein Schreiben vom Nachlassgericht. Ab dann beginnt die Frist. Liegt kein Testament vor, beginnt die Frist bei Kenntnis vom Tode.
Hat der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland, beträgt die Frist 6 Monate.

Die Ausschlagung erfolgt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Erscheinen Sie dort am besten persönlich. Oder lassen Sie sich eine notarielle Erklärung aufsetzen. Wichtig: Ein Brief an das Nachlassgericht ist nicht ausreichend. Sie haben die Erbschaft ausgeschlagen? Das Erbe geht dann an die nächsten Erbschaftsanwärter. Dies könnten Ihre Kinder sein. Falls diese minderjährig sind, müssen Sie die Erbschaft für Ihre Kinder ausschlagen. Wenn alle das Erbe ausschlagen, erbt der Staat.

Eine weitere Möglichkeit: Sie können auch die Haftung auf den Nachlass einschränken.
Dies empfiehlt sich, wenn das Erbe unübersichtlich ist und Sie nicht wissen, welche Verpflichtungen auf Sie zukommen. Dazu beantragen Sie beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung.

Eine Erbausschlagung kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Deshalb sollte sie
wohl überlegt sein. Wichtig: Hinterbliebene, die ein Erbe ausschlagen, bekommen nichts vom Nachlass und nichts vom Hausrat. Selbst Erinnerungsstücke dürfen sie in der Regel nicht behalten. Wenn man unberechtigt Objekte des Hausrates entfernt, kann das drastische rechtliche Folgen haben.

Ziehen Sie rechtzeitig einen Spezialisten für Erbrecht hinzu, wenn Sie eine Erbausschlagung in Betracht ziehen. Gerne berät Rechtsanwalt Hannes Künstle Sie dazu kompetent in unseren Kanzleien in Lörrach und Bad Krozingen – nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Am besten, Sie vereinbaren gleich einen Termin.


Grenzgänger – Erhöhen Sie Ihre Bewerbungschancen in der Schweiz!

Höhere Gehälter, stabile Wirtschaftslage, gute Weiterbildungsmöglichkeiten und vergleichsweise geringe Lebenshaltungskosten im Heimatland – wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, genießt eine Menge Vorteile. Sie wollen sich als Grenzgänger in der Schweiz auf eine freie Arbeitsstelle erfolgreich bewerben? Dann sollten Sie Folgendes wissen: Für eine Bewerbung benötigen Sie ähnliche Unterlagen wie bei einer Bewerbung in Deutschland. Dazu gehören beispielsweise Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse und Zertifikate.

Eine Besonderheit gibt es jedoch: Als Grenzgänger empfiehlt es sich, den Unterlagen eine Referenzliste beizulegen. Dies ist in der Schweiz weit verbreitet. Was beinhaltet diese Liste? Auf einer Referenzliste erklären sich Kontakte aus früheren Arbeitsverhältnissen oder Ausbildungen dazu bereit, Auskunft über die Leistungen und die Persönlichkeit des Bewerbers zu erteilen. Achten Sie dabei auf die geforderten sprachlichen Voraussetzungen der Schweiz.

Viele technologisch fortschrittliche Firmen in der Schweiz setzen auf Online-Bewerberpools. Bewerber registrieren sich ganz einfach online, laden ihre Dokumente hoch und können sich online auf die freie Stelle bewerben. Viele Stellen in der Schweiz werden auch über Personalvermittlungen aufgegeben. So wird bereits im Vorfeld überprüft, ob ein Bewerber geeignet ist oder auch nicht.

Sie haben auf Ihre Bewerbung eine Zusage erhalten und werden demnächst zwischen Deutschland und Schweiz pendeln? Dann unterliegen Sie dem Schweizer Arbeitsrecht, dass sich gegenüber dem deutschen Arbeitsrecht deutlich unterscheidet und ein höchst komplexes Regelwerk darstellt. Für Laien ist das Schweizer Arbeitsrecht schwer durchschaubar. Rechtsanwalt Hannes Künstle ist auf die arbeitsrechtlichen Belange von Grenzgängern spezialisiert und klärt auf diesem Gebiet alle relevanten Fragestellungen in unserer Kanzlei in Lörrach und Bad Krozingen. Am besten, Sie vereinbaren gleich einen Termin.


Urheberrecht – Gibt es einen Nachschlag, wenn ein Werk plötzlich zum Bestseller wird?

Manche Werke entpuppen sich erst später als Bestseller, wenn sie plötzlich unerwartet hohe Einnahmen erzielen Die Urheber, wie z.B. Künstler, Autoren und Kreative haben jedoch eine Vergütung erhalten, die dem großen Erfolg nicht gerecht wird. Das Problem: Viele wissen gar nicht, dass sie rückwirkend einen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung haben und der Bestseller-Paragraph (auch Fairness-Paragraph genannt) des Urhebergesetzes für sie in Kraft treten kann.

Den Bestseller-Paragraphen gibt es erst seit 2002. Er ist im Urheberrechtsgesetz (§ 32a UrhG) verankert und sieht eine Nachvergütung vor. Voraussetzung: Die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge stehen in auffälligem Missverhältnis zueinander. In dem Fall stehen dem Urheber nachträglich eine angemessene Beteiligung zu.

Ein berühmtes Beispiel: Der Kameramann Jost Vacano des Filmklassikers „Das Boot“ kämpfte 14 Jahre lang für eine Nachzahlung. Ursprünglich erhielt er nur eine Pauschalvergütung von rund 100.000 Euro für den Film von Regisseur Wolfgang Petersen. Doch „Das Boot“ erhielt sechs Oscarnominierungen und spielte Millionen Euro ein. 2022 gab es nun eine Einigung: Vocano erhielt rund 500.000 Euro Nachvergütung und wird außerdem an den zukünftigen Erlösen beteiligt. Vor allem in den USA gibt es aktuell viele arbeitsrechtliche Prozesse, bei denen eine Nachvergütung durchgesetzt wurde.

Aber wie verhält sich das Urheberrecht im Arbeitsverhältnis? Schließlich erschaffen die meisten Urheber Werke nicht als Freischaffende, sondern als Angestellte. Daraus ergeben sich viele urheberrechtliche Fragestellungen. Wer gilt als Urheber? Der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber? Klarer Fall: Wenn ein Arbeitnehmer ein schutzfähiges Werk erstellt, dann ist er der Urheber des Werkes. Das Urheberrecht steht nicht dem Arbeitgeber zu. Obwohl das Werk in seinem Betrieb oder seiner Organisation erschaffen wurde. Der Arbeitgeber erhält aber ein Nutzungsrecht des Werkes.

Die Rechtslage beim Thema Urheberrecht im Arbeitsverhältnis ist durchaus komplex. Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Gerne beraten wir Sie dazu kompetent in unseren Kanzleien in Lörrach und Bad Krozingen – nehmen Sie mit uns Kontakt auf.