Sie planen eine Berufstätigkeit in der Schweiz, werden aber in Deutschland wohnen bleiben und täglich zu Ihrem neuen Arbeitsort pendeln. Woran müssen Sie denken?
Wir haben Ihnen hier eine kleine Liste der to do’s zusammengestellt:
Sie brauchen eine Grenzgängerbewilligung. Dafür meldet Sie Ihr neuer Arbeitgeber an, er braucht aber von Ihnen ein aktuelles biometrisches Passbild und Ihren Personalausweis.
Ihre Steuer: Sie sind weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, müssen aber in der Schweiz Quellensteuer bezahlen, die Ihnen direkt vom Arbeitslohn abgezongen wird. Sie brauchen von Ihrem deutschen Finanzamt eine so genannte „Ansässigkeitsbescheinigung“. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber und dem Schweizerischen Finanzamt übermitteln.
Ihr Gehalt wird in der Regel auf ein Schweizer Girokonto überwiesen. Sie können es aber auch nach Deutschland überweisen lassen, dann sind Sie jedoch vom jeweiligen Tageskurs abhängig. Eventuell müssen Sie also in der Schweiz ein Girokonto einrichten und die Kontoverbindung Ihrem Arbeitgeber mitteilen.
Sie müssen sich Gedanken machen, wo Sie krankenversichert sein wollen: entweder in der Schweizer Krankenversicherung oder weiterhin in Deutschland. Dies ist ein komplexes Thema, das Sie am besten mit Ihrer bisherigen Krankenversicherung klären. Achtung: Sie haben nur drei Monate Zeit für eine Entscheidung.
Überprüfen Sie unbedingt, ob Ihre bestehenden Versicherungen auch für Ihre Tätigkeit in der Schweiz gelten, z.B. Ihre Haftpflichtversicherung oder Ihre Rechtschutzversicherung.
Wir beraten Grenzgänger speziell, wenn es um juristische Fragestellungen geht, z.B. zum neuen Arbeitsvertrag. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Bad Krozingen!
Kontakt
Reissmann & Künstle
Rechtsanwalt Hannes Künstle Bahnhofstraße 19 D – 79189 Bad Krozingen
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