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Wie funktioniert die Altersvorsorge in der Schweiz?

Viele Grenzgänger erwerben durch ihre berufliche Tätigkeit in der Schweiz Ansprüche auf eine Rente. Doch wie ist dies in der Schweiz geregelt?

  1. In der Schweiz gibt es das so genannte „Drei-Säulen-Prinzip“:
    Die erste Säule der Altersvorsorge betrifft die staatliche Vorsorge. Diese ist die Mindestsicherung. Sie deckt ab: die so genannte „Alters- und Hinterlassenenversicherung“ AHV, die Invalidenversicherung und gegebenenfalls Ergänzungsleistungen in Fällen, in denen das Einkommen nicht fürs Existenzminimum reicht.
  2. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge, also die Pensionskasse. Jeder Arbeitnehmer, der mehr als 21.330 Franken jährlich verdient, ist von Beginn seines Arbeitsverhältnisses an in der beruflichen Rentenkasse. Diese springt zunächst ein bei Invalidität und Tod – wenn der Arbeitnehmer aber älter ist als 24 Jahre, spart er hier gleichzeitig für seine Rente an.
  3. Die dritte Säule betrifft die freiwilligen Zusatzleistungen, die ein Arbeitnehmer für seine Rente aufbringt. Die private Altersvorsorge ist in der Schweiz steuerbegünstigt.

Rechtsanwalt Hannes Künstle aus der Kanzlei Reissmann & Künstle ist Ihr Ansprechpartner für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Schweizer Arbeitsrecht. Vereinbaren Sie gerne einen Termin!