Aktuelles

Altersvorsorge in der Schweiz: Das Drei-Säulen-Modell

Grenzgänger, die mindestens ein Jahr lang in der Schweiz arbeiten, erwerben dort auch Rentenansprüche. Da wir in der Zweigniederlassung unserer Kanzlei in Bad Krozingen spezialisiert darauf sind, Grenzgänger juristisch zu beraten, wollen wir das Schweizerische Rentensystem hier kurz erläutern.

Die Schweizerische Altersvorsorge basiert auf drei Säulen: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Rente.

Die erste Säule ist die staatliche Rente, die so genannte AHV-Rente (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Anteile für diese Rente werden dem Arbeitnehmer direkt vom Gehalt abgezogen. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte der Beiträge. Die AHV-Rente ist gering, sie reicht nur zur minimalen Existenzsicherung. Ein ehemaliger Grenzgänger, der wieder ganz in Deutschland arbeitet, behält seinen Schweizer Rentenanspruch.

Die zweite Säule ist die berufliche Pensionskasse. Auch hierfür werden die Beiträge vom Lohn abgezogen, der Arbeitnehmer übernimmt mindestens die Hälfte der Beitragssumme. Die Summe aus AHV (Säule 1) und Pensionskasse soll ausreichen, um den Lebensstandard auch nach der Pensionierung zu erhalten. Der Rentenanteil aus der Pensionskasse kann als Altersrente oder in einer einmaligen Kapitalausschüttung bezahlt werden.

Die dritte Säule ist der Anteil, der vom Arbeitnehmer privat übernommen wird. Während der Berufstätigkeit wird freiwillig Geld für den Ruhestand angespart, was für Schweizer Arbeitnehmer steuerlich sehr lohnend ist. Diese Säule der Rentensicherung ist Grenzgängern aus Deutschland jedoch nicht möglich! Außerdem bekommen Grenzgänger in Deutschland keine Riester Rente. Deshalb gibt es für Grenzgänger die Möglichkeit, eine freiwillige Direktversicherung in der Schweiz abzuschließen. Diese hat, ähnlich wie die Riester-Rente, steuerliche Vorteile.

Für Fragen und Anliegen zum Deutschen und Schweizerischen Arbeitsrecht kontaktieren Sie bitte Rechtsanwalt Herwig Reissmann oder Rechtsanwalt Hannes Künstle in der Zweigniederlassung unserer Anwaltskanzlei in Bad Krozingen!