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Arbeitsrecht und Krankheit: Kann man bei kranken Kindern ohne Betreuung freie Tage beanspruchen?

Der Frühling kommt, die Erkältungszeit ist vorbei – dennoch ist die Frage für Arbeitnehmer in der Schweiz stets aktuell, was der Arbeitgeber dazu sagt, wenn Eltern wegen ihrer kranken Kinder zuhause bleiben. Das Arbeitsgesetz Schweiz sagt in diesem Zusammenhang: «Der Arbeitnehmende hat Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben.» Wobei es unerheblich ist, ob Mutter oder Vater oder eine andere Person vorher schon die Betreuung übernommen hat. Das bedeutet: Es ist grundsätzlich möglich, sofern beide Elternteile arbeiten, dass sowohl Mutter, wie auch Vater jeweils drei Tage freinehmen, um die kranken Kinder zu betreuen. Arbeitnehmer dürfen eine ärztliche Bescheinigung (ein Attest) verlangen, nicht jedoch, dass während dieser drei Krankentage eine andere Person wie beispielsweise die Großmutter oder eine Tagesmutter die Betreuung übernimmt. Die freigegebene Zeit darf auch nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen werden, da sie unverschuldet zustande kommt.

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