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Was ist ein Aufenthalter?

Ein so genannter „Aufenthalter“ ist in der Schweiz zu unterscheiden von einem Grenzgänger und von einem Wochenaufenthalter. Ein Aufenthalter wohnt und arbeitet in der Schweiz. Häufig hat er überhaupt keinen Wohnsitz in Deutschland mehr, besitzt aber weiterhin einen deutschen Pass.
Ein Aufenthalter braucht eine gültige Arbeitserlaubnis. Hier unterscheidet man zwischen einer B-Bewilligung (fünf Jahre gültige Arbeitserlaubnis) und einer L-Bewilligung (max. ein Jahr gültige Arbeitserlaubnis).

Außerdem braucht ein Aufenthalter, falls seine Familie in die Schweiz nachzieht, eine Familiennachzugsbewilligung und, nach gewisser Zeit, eine Niederlassungsbewilligung. Die Niederlassungsbewilligung wird nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz erteilt, sie gibt dem Aufenthalter aber nicht das Recht, in der Schweiz zu wählen.
Aufenthalter unterliegen dem Schweizerischen Steuerrecht – allerdings mit der Sonderregelung, dass Aufenthalter jeden Monat einen Anteil ihres Bruttolohnes als Steuer bezahlen müssen und nicht – wie ihre Schweizer Kollegen – nur einmal jährlich.

Zu allen rechtlichen Fragen, die Deutsche an ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz betreffen, ist Rechtsanwalt Hannes Künstle Ihr kompetenter Ansprechpartner! Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Bad Krozingen.