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Rechtliche Auswirkungen des Coronavirus für Grenzgänger

Der Grenzgänger-Status ist dadurch definiert, dass Pendler mindestens 60 Tage pro Jahr in ihr Heimatland zurückkehren müssen. In Corona-Zeiten, wenn Grenzgänger gar nicht in die Schweiz zum Arbeiten kommen können, sondern zuhause im Homeoffice arbeiten, ist das anders! Der Grenzgänger-Status bleibt ausnahmsweise erhalten – der Arbeitgeber muss allerdings bescheinigen, dass sein Mitarbeiter aufgrund der Corona-Pandemie gezwungen war, im Homeoffice zu arbeiten.

Wie ist es in dieser Situation mit der Sozialversicherung?
Die Sozialversicherung bleibt bestehen. Wer in der Schweiz angestellt ist, ist obligatorisch auch in der Schweiz versichert, auch wenn er seinen Arbeitsplatz nicht aufsuchen kann. Dies ist allerdings eine zeitlich befristete Sonderregelung, die bis zum 30. Juni 2021 gelten soll (hier nachzulesen). Doch Achtung: Falls die Arbeit dauerhaft von Deutschland aus erledigt werden sollte, gilt dieses Recht nicht mehr und der Arbeitnehmer muss sich in Deutschland versichern. Grenzgänger müssen in diesem Fall auch wieder in Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung – was sehr teuer werden kann, denn der Arbeitgeber in der Schweiz übernimmt dann keinen Arbeitgeberanteil.

Fazit: Die länderübergreifenden Vereinbarungen ermöglichen es, dass Grenzgängern während der Corona-Pandemie aktuell keine Nachteile und keine Versicherungslücken entstehen. Es ist aber sehr wichtig, dass dieser Zustand nicht zum Dauerzustand wird – sonst verlieren die Pendler nämlich ihren Grenzgängerstatus und dadurch auch alle Vorteile, die dieser Status mit sich bringt.