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Die aktuellen Homeoffice-Regelungen nach der Corona-Pandemie

Home work home. Die Corona-Pandemie wurde offiziell für beendet erklärt. Doch

viele Grenzgänger wollen weiterhin von zu Hause arbeiten. Ist das möglich? In Zeiten der

Pandemie war Homeoffice kein Problem. Es gab für Grenzgänger in die Schweiz

Sonderregelungen, die die dauerhafte Arbeit aus dem Homeoffice in Deutschland

ermöglichten. Ihren Status als Grenzgänger haben die Arbeitnehmer dabei nicht verloren.

Diese Ausnahmeregelung wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Seit dem 01.07.2023 gibt es nun ein neues Rahmenübereinkommen mit einer

grenzübergreifenden Vereinbarung in puncto Homeoffice:

Die Arbeit aus dem Homeoffice im Wohnsitzstaat ist weiterhin möglich, wenn sie weniger

als 50% der gesamten Arbeitszeit ausmacht. Die Zuständigkeit für die Sozialversicherung

verbleibt im Staat des Arbeitgebers. Das heißt jedoch: Wer 50% und mehr im Homeoffice

arbeitet ist demnach kein Grenzgänger mehr, ist in Deutschland renten- und sozialversichert,

zahlt die Einkommensteuer in Deutschland und muss sich privat oder freiwillig gesetzlich in

Deutschland krankenversichern.

Wichtig zu wissen: Diese neue Vereinbarung zum Homeoffice trifft nur auf

Personen zu, für die das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, bzw. das EFTA-Übereinkommen

gilt.

In folgenden Situationen ist das Rahmenübereinkommen jedoch nicht anwendbar:

• Personen, die im Wohnsitzstaat auch eine andere Tätigkeit als Telearbeit ausüben (z. B.

Kundenbesuche, selbstständige Nebentätigkeit)

• Personen, die neben ihrem Wohnsitzstaat, der das Abkommen unterzeichnet hat, und der

Schweiz auch in anderen EU- bzw. EFTA-Staaten eine Erwerbstätigkeit ausüben

• Personen, die zusätzlich zu ihrer Tätigkeit für ihren Schweizer Arbeitgeber auch für einen

anderen Arbeitgeber in der EU bzw. der EFTA arbeiten

• Selbstständig Erwerbstätige

Sollten Sie andere komplexe Fragen rund um das Arbeitsrecht für Grenzgänger haben, dann

steht Ihnen Rechtsanwalt Hannes Künstle in unserer Kanzlei in Bad Krozingen gerne zur

Verfügung. Herr Hannes Künstle ist spezialisiert auf die arbeitsrechtlichen Belange von

Grenzgängern und freut sich auf Ihre Fragen. Am besten, Sie vereinbaren gleich einen

Termin!