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Wie viele Ferientage stehen mir als Arbeitnehmer in der Schweiz zu?

Der Mindestferienanspruch für Arbeitnehmer ist im Obligationenrecht (Art. 329a OR) festgelegt. Demnach erhalten alle Arbeitnehmer unter 21 Jahren fünf Wochen Urlaub im Jahr. Alle anderen Arbeitnehmer erhalten 4 Wochen im Jahr.
Es ist jedoch möglich, in einem individuellen Arbeitsvertrag eine höhere Zahl an Ferientagen festzulegen. Bei Teilzeitarbeit ist der Ferienanspruch proportional zur Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden zu errechnen.
Wenn jemand für längere Zeit nicht arbeitsfähig war, etwa durch Krankheit, kann der Arbeitgeber die Anzahl der Ferientage reduzieren.
Krank im Urlaub? Wenn dies der Fall sein sollte, werden die Ferientage nachträglich gewährt, denn die Ferien sollen dem Erholungszweck dienen, was durch eine Krankheit in der Ferienzeit nicht gegeben wäre.
Bei besonderen Anlässen, z.B. einem Umzug, einer Beerdigung, Geburt, Hochzeit in der nahen Verwandtschaft ist es möglich, ausnahmsweise freie Tage oder freie Stunden zu erhalten. Dies ist in Art. 329 Abs. 3 OR geregelt. Ein solcher Wunsch muss mit dem Arbeitgeber individuell abgesprochen werden und es besteht nicht automatisch ein Lohnanspruch für diese Stunden oder Tage. Üblicherweise wird jedoch der Monatslohn in solchen Fällen nicht gekürzt.

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