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Schweizer Arbeitsrecht: Wie sind die Freizeit- und Feiertagsregelungen?

Im Schweizer Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber seinem Angestellten in besonderen Fällen frei geben und darf diese freien Stunden oder Tage nicht vom Jahresurlaub abziehen.
Dies ist der Fall, wenn ganz spezielle Umstände eintreten, die es notwendig machen, dass der Arbeitnehmer daran teilnehmen muss.

Es gibt verschiedene Kategorien solcher Ereignisse.

  1. Persönliche Gründe, die aber nichts mit der Familie zu tun haben. Wenn der Arbeitnehmer z. B. unbedingt einen wichtigen Arzttermin wahrnehmen muss oder wenn er eine Behörde aufsuchen muss.
  2. Persönliche Gründe in der Familie, z. B. die Geburt eines Kindes oder der Todesfall eines nahen Angehörigen.
  3. Termine, z. B. Bewerbungsgespräche, die wahrgenommen werden müssen, weil die aktuelle Arbeitsstelle gekündigt wurde.
  4. Bei jüngeren Arbeitnehmern (< 30 Jahre) muss z. B. auch für ein wichtiges sportliches Event, z .B. einen Wettkampf, freigegeben werden.

Für die freigegebene Zeit wird normalerweise der volle Arbeitslohn bezahlt.

Was ist mit den Feiertagen?
Da sich die Feiertage in den Schweizerischen Kantonen unterscheiden, hat der Gesetzgeber die maximale Feiertagszahl pro Jahr auf neun festgelegt. Während der Feiertage darf nicht gearbeitet werden – ansonsten muss vom Arbeitgeber eine spezielle Bewilligung beantragt werden. Feiertage werden bezahlt wie normale Arbeitstage.

Achtung: Diese Regelungen gelten nur, wenn jemand einen regelmäßigen Monatslohn bezieht. Bei stundenweiser Entlohnung kann es anders aussehen – es müsste hier im Arbeitsvertrag festgelegt sein, ob Feiertage bezahlt oder nicht bezahlt sind.

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