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Für den Fall des Falles – Versicherungen für Grenzgänger!

Wer zwischen der Schweiz und Deutschland hin und her pendelt, muss gut versichert sein. Ein komplexes Unterfangen für Grenzgänger, denn das Versicherungswesen der Schweiz unterscheidet sich grundsätzlich vom deutschen Versicherungsrecht.

Allein das Thema Haftpflichtversicherung setzt viel Fachwissen voraus. So haben neue Grenzgänger beispielsweise ein Versicherungswahlrecht. Sie können sich sowohl nach Schweizer Recht versichern, aber auch eine Befreiung für die dortige Versicherungspflicht beantragen. Diese Entscheidung bleibt jedoch dauerhaft bestehen.

Jede in der Schweiz arbeitende Person ist außerdem verpflichtet, krankenversichert zu
sein. Die Krankenversicherung für Grenzgänger ist obligatorisch. Der Grenzgänger muss sich selbst darum kümmern, der Versicherungsschutz wird – anders als in Deutschland – nicht über den Arbeitgeber abgewickelt.

Das Problem: Das Krankenversicherungssystem der Schweiz ist mit dem System, das man aus Deutschland kennt, nicht vergleichbar. So sind beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung der Schweiz kein Zahnersatz und die freie Arztwahl enthalten.
Zur Vereinfachung wurde ein kombiniertes Versicherungsmodell aus der Schweizer und Deutschen Krankenversicherung entwickelt: Die Grenzgänger Krankenversicherung nach KVG (E106), die eine Pflichtversicherung darstellt.

Grenzgänger aus angrenzenden Staaten (z.B. Deutschland) können bei der Wahl ihrer Krankenkasse aber auch vom Optionsrecht Gebrauch machen, sich von der KVG-Pflichtversicherung befreien und sich in ihrem Wohnland versichern. Entweder bei der Gesetzlichen Krankenversicherung Deutschland oder der Privaten Krankenversicherung Deutschland. Dazu müssen bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons im Zeitraum von drei Monaten nach Arbeitsbeginn ein Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht einreichen.

Nicht nur die Versicherungsrechte, sondern auch die Arbeitsrechte der beiden Länder sind grundsätzlich verschieden. Sie sehen, das Thema „Grenzgänger“ ist kompliziert und birgt zahlreiche Fallstricke. Unsere Experten in unseren Kanzleien in Lörrach und Bad Krozingen kennen die für Grenzgänger länderspezifischen Unterschiede, trickreichen Details und zahlreichen Sonderregelungen. Ein besonderer Schwerpunkt bildet das Schweizer Arbeitsrecht.

Wir beraten Grenzgänger ausführlich in allen Fragenstellungen. Nehmen Sie mit uns
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