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Was ist für Grenzgänger mit Familie wichtig?

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz. Wenn Sie Familienzuwachs planen, müssen Sie nun einiges beachten!
Der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz dauert, genau wie in Deutschland, 14 Wochen, in denen Sie 80% ihres Lohnes erhalten, höchstens jedoch 196 Euro pro Tag. In Deutschland beginnt der Mutterschaftsurlaub sechs Wochen vor der Geburt des Kindes, in der Schweiz erst ab dem Geburtstag des Kindes. Während der Zeit des Mutterschutzes dürfen Sie nicht vom Arbeitgeber gekündigt werden.

Nach dem Mutterschaftsurlaub gibt es in der Schweiz – anders als in Deutschland – keine Elternzeit! Sie setzen Sie Ihre Arbeit unverändert fort, kündigen oder vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub. Falls das Arbeitsverhältnis in der Schweiz ganz endet: Denken Sie daran, in Deutschland Elterngeld zu beantragen – das ist auch für Grenzgängerinnen möglich!

In der Schweiz wird, wie in Deutschland auch, Kindergeld ausgezahlt. In der Schweiz heißt dies „Kinderzulage“. Wenn ein Elternteil versicherungspflichtig in Deutschland arbeitet, kann das Kindergeld auch in Deutschland beantragt werden.

Was die Krankenversicherung betrifft, so raten wir Ihnen dringend, sich bei Arbeitsantritt in der Schweiz kompetent beraten zu lassen.

Fragen rund um Ihren Arbeitsvertrag beantwortet Rechtsanwalt Hannes Künstle in der Kanzlei Reissmann & Künstle in Bad Krozingen. Die Kanzlei ist eine Zweigniederlassung der Kanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach, in der speziell Grenzgänger beraten und rechtlich vertreten werden. Vereinbaren Sie einen Termin!