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Als Grenzgänger eine eigene Firma in der Schweiz gründen – geht das?

Für alle Personen aus dem EU/EFTA-Raum gilt, dass sie sich jederzeit in der Schweiz selbstständig machen können. Für Grenzgänger gilt dasselbe!

Firmengründer profitieren in diesem Fall vom Personenfreizügigkeitsabkommen, das 1999 zwischen der EU und der Schweiz geschlossen wurde und das seit 2002 in Kraft ist. Seither werden z.B. Berufsdiplome wechselseitig anerkannt, es ist möglich, Immobilien zu erwerben und die unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme sind koordiniert.

Es gibt vor der Firmengründung in der Schweiz allerdings einige Richtlinien zu beachten. Den Schweizer Behörden ausführlich erläutert werden, dass eine Firmengründung gut geplant und realisierbar ist. Hierfür müssen Unterlagen eingereicht werden wie ein Businessplan, die Anmeldung der Firma im Handelsregister, genaue Angaben zur geplanten Location des Unternehmens etc.

Gründungswillige müssen sich in einem ersten Schritt an die kantonalen Migrationsbehörden wenden, von denen sie genaue Informationen erhalten, welche Nachweise zu erbringen sind.
Sobald die Behörden grünes Licht für eine Gründung geben, wird eine Grenzgängerbewilligung G EG/EFTA erteilt, die fünf Jahre lang gültig ist.

Wenn Sie eine berufliche Selbstständigkeit in der Schweiz planen, wenden Sie sich an den Rechtsanwalt Hannes Künstle in unserer Kanzlei in Bad Krozingen. Er ist spezialisiert auf die rechtlichen Belange von Grenzgängern.