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Der Grenzgängerausweis

Viele deutsche Arbeitnehmer*innen, die nahe der Schweizer Grenze wohnen, pendeln zu ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz. Damit sind sie so genannte „Grenzgänger“. 2020 betraf dies fast 63.000 Arbeitnehmer! Als Grenzgänger*in müssen Sie einige Vorgaben erfüllen, damit Sie den erforderlichen „Grenzgängerausweis“ erhalten:

  1. Sie müssen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland haben und Sie müssen seit mindestens einem halben Jahr in der Nähe der Schweizer Grenze Ihren Wohnsitz haben.
  2. Als Grenzgänger*in müssen Sie mindestens einmal pro Woche nach Deutschland zurückkehren.
  3. Ihr Schweizer Arbeitgeber muss beim zuständigen Migrations- oder Ausländeramt einen Grenzgängerausweis für Sie beantragen. Falls dieser verlängert werden muss, ist dies auch die Aufgabe Ihres Arbeitgebers. Dieser Ausweis gilt für 5 Jahre – falls Sie eine Stelle angetreten haben, die Sie mehr als 1 Jahr in der Schweiz beschäftigen wird.
  4. Falls Sie vorhaben, nur ein paar Wochen oder wenige Monate in der Schweiz zu arbeiten, wird der Grenzgängerausweis nur für diese Zeitspanne ausgestellt.
  5. Für den Grenzgängerausweis müssen Sie einen Arbeitsvertrag vorlegen, außerdem eine Bescheinigung über ihren Hauptwohnsitz in Deutschland, eine Kopie Ihres Personalausweises sowie ein biometrisches Passbild.
  6. Sobald Sie den Grenzgängerausweis besitzen, sind Sie verpflichtet, ihn bei jedem Grenzübertritt mitzuführen. Doch Achtung: Der Grenzgängerausweis ersetzt bei Kontrollen nicht den Personalausweis oder Reisepass!

Die Kanzlei Reissmann & Künstle in Bad Krozingen ist eine Zweigniederlassung der Kanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach. Sie ist spezialisiert auf das Schweizer Arbeitsrecht, denn in der grenznahen Region rund um Bad Krozingen leben viele Schweiz-Pendler. Gerne unterstützt Sie Rechtsanwalt Hannes Künstle bei allen Fragen und Anliegen zum Thema Schweizer Arbeitsrecht!
Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin in unserer Arbeitsrechts-Kanzlei in Bad Krozingen.