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Die Grenzgängerbewilligung für Pendler in die Schweiz

Wenn Sie in im grenznahen Deutschland, etwa in der Gegend von Bad Krozingen, wohnen, lohnt sich vielleicht ein Arbeitsmodell, bei dem Sie in Deutschland leben, aber in der Schweiz arbeiten. Sie brauchen für Ihren Grenzübertritt eine so genannte „Grenzgängerbewilligung“.

Hierfür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland haben und seit mindestens einem halben Jahr in Grenznähe beheimatet sein. Erforderlich ist auch, dass Sie mindestens einmal pro Woche nach Deutschland zurückkehren.
Der Grenzgängerausweis muss von Ihrem zukünftigen Schweizer Arbeitgeber beim für diesen Kanton zuständigen Migrations- oder Ausländeramt beantragt werden. Ihr Arbeitgeber ist auch verpflichtet, den Ausweis verlängern zu lassen oder z.B. einen Stellenwechsel zu melden. Der Grenzgängerausweis ist fünf Jahre gültig, sofern die Stelle für mehr als ein Jahr vergeben wurde. Wenn es sich jedoch um ein Beschäftigungsverhältis handelt, das nur ein paar Wochen oder Monate dauert, wird die Bewilligung nur für diese Frist ausgestellt.
Zur Ausstellung des Grenzgängerausweises benötigt die zuständige Schweizer Stelle den Arbeitsvertrag, eine Bescheinigung über Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland, eine Kopie des Passes und ein Passfoto. Die Bewilligung kostet etwa 65 Schweizer Franken. Nach 2-3 Wochen Bearbeitungszeit wird Ihnen der Grenzgängerausweis ausgehändigt.

Sie sind verpflichtet, ihn bei jedem Grenzübertritt mit sich zu führen. Doch Achtung: Bei Kontrollen durch den deutschen Zoll ersetzt er nicht den Personalausweis oder Reisepass! Diesen müssen Sie zusätzlich in der Tasche haben.

Die Kanzlei Reissmann & Künstle in Bad Krozingen ist eine Zweigniederlassung der Kanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach.
Sie ist spezialisiert auf das Schweizer Arbeitsrecht, denn speziell in der Grenznahen Region rund um Bad Krozingen leben viele Schweiz-Pendler. Gerne unterstützen die Rechtsanwälte Herwig Reissmann und Hannes Künstle bei allen Fragen und Anliegen zum Thema Schweizer Arbeitsrecht!
Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin in unserer Arbeitsrechts-Kanzlei in Bad Krozingen.