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Homeoffice in der Schweiz

Jemand, der im Homeoffice arbeitet, verrichtet seine Arbeit entweder ganz oder teilweise von zu Hause aus. In den meisten Fällen ist er über seinen Computer mit seinem Arbeitgeber verbunden; die Arbeitsergebnisse werden digital ausgetauscht.

Die Arbeit im Homeoffice ist auch in der Schweiz stark auf dem Vormarsch. Die Zahl derer, die mindestens einmal monatlich von zu Hause arbeiten, hat sich seit 2001 vervierfacht! Mittlerweile arbeitet fast jeder vierte (23,8%) von zu Hause aus. Ob jemand im Homeoffice arbeitet, hängt sehr stark von der Branche und vom Bildungsstand ab. Vor allem im Bereich „Erziehung, Unterricht, Information und Kommunikation“ wird diese Möglichkeit vor allem von Mitarbeiter/innen mit höherem Bildungsstandard genutzt. (Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Statistik, Stichwort Teleheimarbeit. Abgerufen am 20.01.2020).

Die Arbeit im Homeoffice ist bisher nicht explizit im Schweizer Arbeitsrecht geregelt. Deshalb unterliegt diese Arbeit den allgemein gültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Im Einzelfall gelten die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes (Obligationenrecht Art. 351ff.).
Für den Arbeitgeber ist ein/e Mitarbeiter/-in im Homeoffice nicht einfach. Er muss viel Vertrauen in diese Person haben, denn es lässt sich schlecht kontrollieren, wie konsequent die Arbeit daheim ausgeführt wird. Ein engmaschiger Austausch von Arbeitsplänen und -ergebnissen ist daher notwendig. Außerdem muss gewährleistet sein, dass keine Betriebsgeheimnisse nach außen dringen können, wenn z.B. Familienmitglieder Dokumente offen auf dem Schreibtisch liegen sehen. Ein Homeoffice-Arbeitsplatz muss außerdem ergonomischen Vorgaben an einen gesunden Arbeitsplatz entsprechen. Kontrollen des Arbeitgebers im Heim seines Mitarbeiters sind zulässig, dürfen aber nur in vertretbarem Maß und nach Vorankündigung stattfinden.

Wenden Sie sich bei Fragen rund um einen Homeoffice-Arbeitsplatz in der Schweiz oder für ein Schweizer Unternehmen gerne an Rechtsanwalt Hannes Künstle in unserer Kanzlei in Bad Krozingen. Er ist spezialisiert auf das Deutsche und das Schweizerische Arbeitsrecht.