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Der Schweizer Lohnausweis: Was ist das?

Jeder Schweizer Arbeitgeber muss seinen Angestellten jährlich den so genannten „Lohnausweis“ ausstellen, in der Regel geschieht dies nach Ablauf eines Kalenderjahres, zu Beginn des neuen Jahres. Im Lohnausweis sind detailliert alle Bestandteile des Lohnes aufgeführt. Für Grenzgänger gilt: Der Lohnausweis ist das wichtigste Dokument für Ihre Steuererklärung in Deutschland!

Der Lohnausweis enthält alle erhaltenen Beträge, die Sie im vergangenen Jahr in der Schweiz verdient haben, dazu auch eine Auflistung eventuell erhaltener zusätzlicher Summen, z.B. Treueprämien, ein Zuschuss zum Umzug, ein Bonus oder die Überlassung eines Geschäftswagens zur privaten Nutzung. Ein geldwerter Vorteil, den Sie auch aufgelistet finden, wäre z.B. eine Aktienbeteiligung an der Schweizer Firma, in der Sie arbeiten. Arbeitgeberanteile zu Versicherungen, zu Pensionskassen, Kinderzulagen etc. werden ebenfalls detailliert aufgeführt.

Doch Achtung! In der Schweiz werden die Steuern etwas anders berechnet als in Deutschland. Sie werden die Angaben nicht in allen Fällen 1:1 übernehmen können. Informieren Sie sich genau, bevor Ihnen möglicherweise hohe Steuernachzahlungen ins Haus flattern.
Bei allen Fragen zum Deutschen und Schweizerischen Arbeitsrecht – speziell für Grenzgänger – wenden Sie sich gerne an die Anwälte in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bad Krozingen, einer Zweigniederlassung der Rechtsanwaltskanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach.