Die Schweizer Bundesverfassung (Artikel 8) wie auch das Schweizer Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) regeln, dass Männer und Frauen, die dieselbe Arbeit tun, auch gleich entlohnt werden müssen. Leider sieht die Realität oft anders aus.
Aktuell verdienen Frauen in der Schweiz im Durchschnitt 18% weniger als Männer. Dies hat unterschiedliche Ursachen, z. B. den Ausbildungsstand, die Berufserfahrung etc. Wenn man aber die Ursachen genau untersucht, bleiben in etwa 40% der Fälle die Gründe unklar. Hier liegt Lohndiskriminierung vor.
In den meisten Fällen steckt kein böser Wille dahinter. Häufig ist die Ursache die unterschiedliche Beurteilung der Arbeit von Frauen und Männern – basierend auf zahlreichen Stereotypen, was die Geschlechter angeht. Häufig bekommen Frauen ein niedrigeres Einstiegsgehalt als Männer, manchmal gibt es für Teilzeitstellen keine Lohnzulagen, und oft wird einfach vergessen, das Gehalt weiblicher Mitarbeiterinnen von Zeit zu Zeit anzupassen.
Zuständige Stelle bei einer Lohndiskriminierung ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann. Auf dessen Website finden Betroffene konkrete Unterstützung, außerdem informiert sie Arbeitnehmer wie Arbeitgeber über das Thema Lohndifferenz.
Quelle: Plattform Lohngleichheit des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.
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