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Änderungen der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz

Die Mehrwertsteuer muss jeder Einzelunternehmer, aber auch jede Gesellschaft entrichten. Der Regelsteuersatz für die Schweizer Mehrwertsteuer beträgt 8% – mit ein paar Ausnahmen.

Nicht mehrwertsteuerpflichtig waren bisher die Unternehmen, die im Jahr maximal CHF 100.000 erwirtschaftet hatten. Außerdem befreit waren diejenigen, deren Steuerbetrag niedriger als CHF 109.000 betrug – was unter Einbezug des branchenspezifischen Saldosteuersatzes individuell errechnet werden musste. Das galt auch für deutsche Unternehmen, die in der Schweiz tätig waren. Gerechnet wurde allerdings nur der Umsatz-Anteil des Unternehmens, der in der Schweiz erzielt worden war.
Das hat sich zum 1. Januar 2018 geändert: Ausländische Unternehmen müssen sich bei der Finanzverwaltung der Schweiz registrieren lassen, um dort die Schweizer Mehrwertsteuer auszuweisen und abzuführen. Wenn ein Unternehmen seinen Firmensitz nicht in der Schweiz hat, darf es weltweit nur maximal CHF 100.000 im Jahr Umsatz machen. Das bedeutet, dass mittlerweile nur noch Kleinstunternehmen, die die Umsatzhöhe insgesamt nicht erreichen, in der Schweiz von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind.

Achtung: Das Schweizer Mehrwertsteuergesetz ist an vielen Stellen dem deutschen Umsatzsteuergesetz nicht vergleichbar. Wir raten deshalb dringend zu einer individuellen Abklärung der Mehrwertsteuerpflicht mit einem erfahrenen Steuerberater!