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Vollzeitjob in der Schweiz: Darf ich trotzdem noch eine Nebenerwerbstätigkeit haben?

Prinzipiell: Ja. Mehrere Jobs, also eine Nebenerwerbstätigkeit zu haben, ist im Schweizer Arbeitsrecht grundsätzlich zulässig. Zu beachten ist allerdings, dass alle arbeitsgesetzlichen Vorschriften eingehalten werden müssen. Dies gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse gleichermaßen.
Nicht erlaubt ist eine Nebenerwerbstätigkeit, wenn diese mit dem Haupterwerb kollidiert. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer nach Feierabend eine Arbeit verrichtet, die in direkter Konkurrenz zu seinem Hauptjob steht, wenn beispielsweise ein Angestellter eines Malerbetriebes abends und am Wochenende auf eigene Rechnungen Malerarbeiten ausführt. Ferner ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt, wenn dadurch das Ansehen und der gute Ruf des Arbeitgebers beschädigt wird. Ein weiteres Ausschlusskriterium ist, wenn erforderliche Ruhezeiten wegen eines Nebenjobs nicht eingehalten werden können, wenn z.B. ein Berufskraftfahrer abends nochmals ans Steuer sitzt und als Taxifahrer tätig ist.

Für alle Fragen zum Schweizerischen Arbeitsrecht wenden Sie sich gerne an Rechtsanwalt Hannes Künstle in der Niederlassung unserer Kanzlei in Bad Krozingen. Dort liegt der Beratungsschwerpunkt auf den Rechten von Grenzgängern.