Aktuelles

Die Pausenregelung im Schweizer Arbeitsrecht

Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf tägliche Erholungs- und Verpflegungspausen. Wie sind diese im Schweizerischen Arbeitsrecht geregelt?

Es gibt für die Pausenregelungen drei Kategorien:

  • Wer täglich mehr als 9 Stunden arbeitet, hat Anrecht auf mindestens eine Stunde Pause. Diese kann auch in mehreren Abschnitten genommen werden.
  • Wer täglich mehr als 7 Stunden arbeitet, muss mindestens eine halbe Stunde Pause machen.
  • Arbeitszeiten von täglich bis zu fünfeinhalb Stunden: mindestens eine Viertelstunde Pause.

Bei flexiblen Arbeitsverträgen wird der Durchschnitt der täglichen Arbeitszeit errechnet und das Pausenminimum daran gemessen.

Der Arbeitgeber kann die Pausendauer individuell festlegen, muss sich aber an das gesetzliche Minimum (siehe oben) halten. Dass ein Mitarbeiter durcharbeitet und dafür früher Feierabend macht, ist laut Gesetz nicht erlaubt, denn das würde zu einer erhöhten Unfallwahrscheinlichkeit und zu Fehlern im Arbeitsablauf führen.

Generell gilt: Pausen müssen vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden, denn sie gelten nicht als offizielle Arbeitszeit. Mit einer Sonderregelung: Wenn es dem Arbeitnehmer nicht möglich ist, den Arbeitsplatz während seiner Pause zu verlassen – weil z. B. ein maschineller Fertigungsprozess so beobachtet werden muss, dass man jederzeit eingreifen könnte – dann ist die Pausenzeit auch Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Der Arbeitgeber muss aber gewährleisten, dass alle Mitarbeiter sich während des Arbeitstages ausruhen und etwas essen können.

Was ist mit den Rauchern? Raucherpausen sind reguläre Pausen. Es gibt keinen Anspruch der Arbeitnehmer auf regelmäßige Unterbrechung der Arbeit für eine Zigarettenpause.

Wie ist es mit den Pausenzeiten? Der Arbeitgeber darf hier mitbestimmen und festlegen, wann die Pause genommen werden soll. Außerdem kann er anordnen, dass die Mittagspause im Pausenraum und nicht an anderen Orten im Firmengebäude verbracht werden soll.

Für alle Fragen zum Schweizerischen Arbeitsrecht wenden Sie sich an Rechtsanwalt Hannes Künstle in unserer Kanzlei in Bad Krozingen!