Die häufigsten Rechtsformen für Unternehmen in der Schweiz
Sie überlegen, sich in der Schweiz beruflich selbstständig zu machen? Dies erfordert gründliche Recherche über die mögliche Rechtsform, die Ihre neue Firma haben soll. Außerdem raten wir, die wir uns auf das Schweizerische Arbeitsrecht und die Rechte von Grenzgängern spezialisiert haben, dass Sie sich vor der Unternehmensgründung über mögliche Fördergelder informieren.
Zur ersten Orientierung stellen wir Ihnen die möglichen Unternehmens-Rechtsformen der Schweiz vor:
Das Einzelunternehmen: Sie können in der Schweiz ein Einzelunternehmen gründen, ohne über ein bestimmtes Startkapital zu verfügen. Sie haften für Ihr Unternehmen vollumfänglich, auch mit Ihrem Privatvermögen.
Die einfache Gesellschaft: Sie wird üblicherweise von zwei Unternehmern gegründet, die mit ihrer Gesellschaft ein gemeinsames Ziel verfolgen. Eine einfache Gesellschaft kann, wie das Einzelunternehmen, ohne Startkapital gegründet werden.
Die Kollektiv- und Kommanditgesellschaft: Eine Kollektivgesellschaft wie auch eine Kommanditgesellschaft wird von mehreren Personen gegründet. Zur Gründung ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Eine solche Gesellschaft kann von externen Geldgebern unterstützt werden.
Die Aktiengesellschaft: Hier muss zur Gründung eine Mindesteinlage von 50.000 CHF vorliegen, das Kapital muss höher als 100.000 CHF sein. Einer der Aktionäre muss zwingend seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Die GmbH: Die Mindesteinlage zur Gründung ist 20.000 CHF. Auch hier muss – wie bei der AG – ein Gesellschafter seinen Wohnsitz in der Schweiz nachweisen.
Wenn Sie mit dem Gedanken einer Unternehmensgründung spielen, bereiten Sie sich gründlich vor, denn Sie müssen beim Migrationsamt des Kantons, in dem Sie Ihren Betrieb anmelden, belegen, dass Sie dazu auch in der Lage sind.
Kontakt
Reissmann & Künstle
Rechtsanwalt Hannes Künstle Bahnhofstraße 19 D – 79189 Bad Krozingen
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