Aktuelles

Gesetzesänderung ab Januar 2018: Wirkungsvollere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit in der Schweiz

Der Schweizer Bundesrat informiert in einer Medienmitteilung, dass das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) zum 1. Januar einige Änderungen enthalten wird. Das BGSA ist seit 2008 in Kraft. Eine umfassende Evaluation 2012 hatte ergeben, dass speziell im Bereich der Schwarzarbeit Nachbesserungen notwendig sind.

Mit der aktuellen Gesetzesänderung soll die Schwarzarbeit künftig besser kontrolliert werden können, außerdem wird Missbräuchen im Abrechnungsverfahren entgegengewirkt.

Zentral ist ein engerer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden und Organisationen. Künftig dürfen auch Behörden wie die Grenzwache oder die Sozialhilfebehörde Hinweise auf Schwarzarbeit an die kantonalen BGSA-Kontrollorgane weitergeben. Wenn den Kontrollorganen weitere Rechtsverstöße auffallen, die nicht nur mit Schwarzarbeit, sondern z.B. damit zu tun haben, dass in einem Betrieb die Mindestlohngrenze nicht eingehalten wird oder die Arbeitssicherheit nicht gewährleistet ist, sollen diese Hinweise künftig unkompliziert innerhalb der Behörden weitergegeben werden dürfen, damit rasch und effektiv gegen die Verstöße vorgegangen werden kann.

Im Fokus steht auch das vereinfachte Abrechnungsverfahren für geringfügige Löhne. Dieses wurde häufig von den Arbeitgebern zweckentfremdet, wenn z.B. Ehepartner oder Kinder als Arbeitskräfte im eigenen Betrieb angestellt waren. Hier ist künftig wieder eine ordentliche Abrechnung erforderlich.

Für alle Fragen zum Schweizer Arbeitsrecht wenden Sie sich gerne in unserer Kanzlei in Bad Krozingen an Rechtsanwalt Hannes Künstle. Wir sind spezialisiert auf die rechtlichen Fragestellungen von Grenzgängern. Vereinbaren Sie einen Termin!