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Als Grenzgänger in der Schweiz studieren

In der Schweiz gibt es zwei Eidgenössische Technische Hochschulen (ETH) und zehn Universitäten – daneben eine Reihe von Fachhochschulen und privaten Universitäten. Die Schweizer Hochschulen erreichen in internationalen Rankings häufig hervorragende Plätze. Eine Aufnahme für ausländische Studierende ist begrenzt und häufig nur über ein anspruchsvolles Bewerbungsverfahren möglich.

Wer grenznah wohnt, entscheidet sich vielleicht, in der Schweiz zu studieren, aber trotzdem im Deutschland wohnen zu bleiben. In diesem Fall gilt er als Grenzgänger und muss folglich eine Grenzgängerbewilligung besitzen. Diese muss beim Migrationsamt des Kantons, in dem die Hochschule liegt, beantragt werden. Folgende Dokumente müssen dort eingereicht werden: die Immatrikulationsbescheinigung der Schweizerischen Hochschule, eine Bescheinigung über den Hauptwohnsitz in Deutschland, ein aktuelles Passfoto und eine Kopie des Personalausweises.

Neben der Grenzgängerbewilligung ist auch eine Krankenversicherung notwendig. Studenten müssen sich innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob sie sich in der Schweiz – gemäß Krankenversicherungsgesetz – pflichtversichern, oder ob sie lieber in Deutschland versichert bleiben – gesetzlich oder privat. Wenn dies der Fall sein sollte, müssen sie sich in der Schweiz von der Pflichtversicherung befreien lassen. Wir raten dringend dazu, sich hier genau zu informieren, bevor eine Wahl getroffen wird, denn es ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, ob eine Versicherung im Ausland angenommen wird oder ob eine Schweizer Versicherung abgeschlossen werden muss.

Bei allen juristischen Fragen stehen wir Ihnen in der Kanzlei Reissmann & Künstle gerne zur Seite! Wir sind in unserer Zweigniederlassung in Bad Krozingen spezialisiert auf die Belange von Grenzgängern. Vereinbaren Sie einen Termin!