Höhere Gehälter, stabile Wirtschaftslage, gute Weiterbildungsmöglichkeiten und vergleichsweise geringe Lebenshaltungskosten im Heimatland – wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, genießt eine Menge Vorteile. Sie wollen sich als Grenzgänger in der Schweiz auf eine freie Arbeitsstelle erfolgreich bewerben? Dann sollten Sie Folgendes wissen: Für eine Bewerbung benötigen Sie ähnliche Unterlagen wie bei einer Bewerbung in Deutschland. Dazu gehören beispielsweise Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse und Zertifikate.
Eine Besonderheit gibt es jedoch: Als Grenzgänger empfiehlt es sich, den Unterlagen eine Referenzliste beizulegen. Dies ist in der Schweiz weit verbreitet. Was beinhaltet diese Liste? Auf einer Referenzliste erklären sich Kontakte aus früheren Arbeitsverhältnissen oder Ausbildungen dazu bereit, Auskunft über die Leistungen und die Persönlichkeit des Bewerbers zu erteilen. Achten Sie dabei auf die geforderten sprachlichen Voraussetzungen der Schweiz.
Viele technologisch fortschrittliche Firmen in der Schweiz setzen auf Online-Bewerberpools. Bewerber registrieren sich ganz einfach online, laden ihre Dokumente hoch und können sich online auf die freie Stelle bewerben. Viele Stellen in der Schweiz werden auch über Personalvermittlungen aufgegeben. So wird bereits im Vorfeld überprüft, ob ein Bewerber geeignet ist oder auch nicht.
Sie haben auf Ihre Bewerbung eine Zusage erhalten und werden demnächst zwischen Deutschland und Schweiz pendeln? Dann unterliegen Sie dem Schweizer Arbeitsrecht, dass sich gegenüber dem deutschen Arbeitsrecht deutlich unterscheidet und ein höchst komplexes Regelwerk darstellt. Für Laien ist das Schweizer Arbeitsrecht schwer durchschaubar. Rechtsanwalt Hannes Künstle ist auf die arbeitsrechtlichen Belange von Grenzgängern spezialisiert und klärt auf diesem Gebiet alle relevanten Fragestellungen in unserer Kanzlei in Lörrach und Bad Krozingen. Am besten, Sie vereinbaren gleich einen Termin.