Grenzgänger genießen das Beste aus zwei Welten: Sie wohnen in grenznahen Regionen in
Deutschland und profitieren hier von vergleichsweise geringeren Mieten und
Lebenshaltungskosten. In der Schweiz genießen Grenzgänger die Vorteile des höheren
Lohnniveaus, der soliden Wirtschaftslage und der lukrativen Arbeitsmöglichkeiten. Kein
Wunder, dass das Modell „Grenzgänger“ auf so viele Arbeitnehmer eine große
Anziehungskraft ausübt. Einige beschäftigen sich jedoch ernsthaft mit dem Gedanken, ihren
Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz zu verlagern. Ist das überhaupt durchführbar? Möglich ist
es, aber nicht einfach. Möchten Sie ein „Zuzüger“ in das Nicht-EU-Land Schweiz werden,
müssen Sie so einiges beachten.
Das Wichtigste: Sie benötigen zwingend eine „Arbeitsbewilligung B“, die in den meisten
Fällen für 5 Jahre ausgestellt wird. Damit können Sie sich im jeweiligen Kanton des neuen
Wohnortes anmelden, dies ist jedoch mit zahlreichen Formalitäten verbunden.
Achtung: Wer in die Schweiz ziehen möchte, muss nachweisen, dass er seinen
Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und dies auch belegen, z.B. durch einen
Vermögensnachweis oder Arbeitsvertrag. Die jeweilige Behörde überprüft im Nachgang, ob
genügend liquides Kapital vorhanden ist und entscheidet u.a. auf dieser Basis, ob eine
reguläre Aufenthaltsbewilligung erteilt oder auch abgelehnt wird. Nicht ganz einfach ist auch
die steuerliche Seite in der Schweiz. Zuzüger unterliegen der vollen Höhe der Quellensteuer,
die mit der Einkommenssteuer vergleichbar ist. Auch die versicherungsrechtlichen Belange
in der Schweiz erfordern Expertenwissen.
Trotz zahlreicher Fallstricke ist es durchaus möglich, in die Schweiz zu ziehen. Unsere Kanzlei berät Sie als Grenzgänger und Zuzüger dazu gerne in allen rechtlichen Fragen. Herr Hannes Künstle ist spezialisiert auf die arbeitsrechtlichen Fragen von Grenzgängern und ein Experte auf dem Gebiet „Schweizerisches Arbeitsrecht“. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.
Home work home. Die Corona-Pandemie wurde offiziell für beendet erklärt. Doch
viele Grenzgänger wollen weiterhin von zu Hause arbeiten. Ist das möglich? In Zeiten der
Pandemie war Homeoffice kein Problem. Es gab für Grenzgänger in die Schweiz
Sonderregelungen, die die dauerhafte Arbeit aus dem Homeoffice in Deutschland
ermöglichten. Ihren Status als Grenzgänger haben die Arbeitnehmer dabei nicht verloren.
Diese Ausnahmeregelung wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Seit dem 01.07.2023 gibt es nun ein neues Rahmenübereinkommen mit einer
grenzübergreifenden Vereinbarung in puncto Homeoffice:
Die Arbeit aus dem Homeoffice im Wohnsitzstaat ist weiterhin möglich, wenn sie weniger
als 50% der gesamten Arbeitszeit ausmacht. Die Zuständigkeit für die Sozialversicherung
verbleibt im Staat des Arbeitgebers. Das heißt jedoch: Wer 50% und mehr im Homeoffice
arbeitet ist demnach kein Grenzgänger mehr, ist in Deutschland renten- und sozialversichert,
zahlt die Einkommensteuer in Deutschland und muss sich privat oder freiwillig gesetzlich in
Deutschland krankenversichern.
Wichtig zu wissen: Diese neue Vereinbarung zum Homeoffice trifft nur auf
Personen zu, für die das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, bzw. das EFTA-Übereinkommen
gilt.
In folgenden Situationen ist das Rahmenübereinkommen jedoch nicht anwendbar:
• Personen, die im Wohnsitzstaat auch eine andere Tätigkeit als Telearbeit ausüben (z. B.
Kundenbesuche, selbstständige Nebentätigkeit)
• Personen, die neben ihrem Wohnsitzstaat, der das Abkommen unterzeichnet hat, und der
Schweiz auch in anderen EU- bzw. EFTA-Staaten eine Erwerbstätigkeit ausüben
• Personen, die zusätzlich zu ihrer Tätigkeit für ihren Schweizer Arbeitgeber auch für einen
anderen Arbeitgeber in der EU bzw. der EFTA arbeiten
• Selbstständig Erwerbstätige
Sollten Sie andere komplexe Fragen rund um das Arbeitsrecht für Grenzgänger haben, dann
steht Ihnen Rechtsanwalt Hannes Künstle in unserer Kanzlei in Bad Krozingen gerne zur
Verfügung. Herr Hannes Künstle ist spezialisiert auf die arbeitsrechtlichen Belange von
Grenzgängern und freut sich auf Ihre Fragen. Am besten, Sie vereinbaren gleich einen
Termin!