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Titel: Arbeitszeit reduzieren – voller Lohn? So kann es für Grenzgänger in der Schweiz gelingen

Mehr Freizeit – bei vollem Gehalt? Was für Grenzgänger möglich ist
Viele Berufstätige aus Südbaden, insbesondere aus dem Raum Bad Krozingen und Umgebung, pendeln täglich in die Schweiz – angelockt von attraktiven Gehältern und guten Arbeitsbedingungen. Doch der Wunsch nach mehr Freizeit und einer besseren Work-Life-Balance wächst. Ist es rechtlich überhaupt möglich, die Arbeitszeit zu reduzieren, ohne finanzielle Einbußen zu riskieren?
Die Antwort: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Mit der richtigen Strategie und rechtlicher Unterstützung lässt sich ein Arbeitszeitmodell gestalten, das zu Ihrem Leben passt.

1. Der rechtliche Rahmen in der Schweiz
In der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht zur Vollzeitarbeit. Rechtsgrundlage bilden insbesondere das Obligationenrecht (OR) sowie das Arbeitsgesetz (ArG). Eine Reduzierung der Arbeitszeit kann jederzeit einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden – idealerweise schriftlich, im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung.

2. Weniger arbeiten, aber das volle Gehalt? Das ist möglich
Obwohl grundsätzlich gilt: Weniger Arbeit bedeutet weniger Lohn, gibt es in der Praxis mehrere Wege, wie Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen und dennoch den bisherigen Lohn behalten können:
* Leistung verdichten: Wenn Sie in kürzerer Zeit dieselben oder sogar höhere Ergebnisse erzielen, kann das eine tragfähige Grundlage für den vollen Lohnausgleich sein.
* Effizienz durch Homeoffice: Wenn Ihr Arbeitgeber durch Homeoffice-Konzepte spart (z. B. an Bürofläche oder Fahrtkosten), kann eine Arbeitszeitverkürzung im Gegenzug möglich sein.
* Jahresarbeitszeitmodelle: Sie leisten in bestimmten Phasen mehr und bauen damit ein Zeitguthaben auf, das Sie später in Freizeit umwandeln – ohne Gehaltsverlust.
* Fachkräftemangel nutzen: Gut qualifizierte Fachkräfte haben heute beste Chancen, flexible Arbeitsmodelle durchzusetzen.

3. Erfolgreich verhandeln – so gehen Sie vor
* Leistung belegen: Dokumentieren Sie Ihre Effizienz und Ihren Beitrag zum Unternehmen – messbar und nachvollziehbar.
* Modell entwickeln: Erarbeiten Sie einen konkreten Vorschlag mit Arbeitszeiten, Zielen und Vorteilen für beide Seiten.
* Juristische Prüfung: Lassen Sie Ihre Vereinbarung von einer spezialisierten Kanzlei prüfen – so vermeiden Sie rechtliche Fallstricke.

4. Wichtige Hinweise & Risiken
* Kein Automatismus: Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn – Verhandlungsgeschick und gute Argumente sind entscheidend.

* Verträge klar regeln: Achten Sie auf eine eindeutige Formulierung – unklare Regelungen führen häufig zu Konflikten.
* Kündigungsschutz beachten: Die Reduktion der Arbeitszeit darf nicht zu einer Schlechterstellung oder erhöhtem Kündigungsrisiko führen.

Unser Fazit für Sie:
Eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich ist möglich – erfordert aber eine individuelle Strategie und rechtssichere Umsetzung. Die Kanzlei Bad Krozingen begleitet Sie kompetent in allen Fragen des Arbeitsrechts und der Grenzgängerberatung. Gemeinsam finden wir Lösungen, die zu Ihrer Lebenssituation passen – fundiert, verständlich und durchsetzungsstark.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine persönliche Erstberatung – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.