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Erbrecht – So läuft das mit der Erbausschlagung.

Man erbt nicht immer nur Gutes. Mitunter kann man auch Schulden erben. Davor können sich Erben jedoch schützen, indem sie ein Erbe ausschlagen oder die Haftung begrenzen. Es können aber auch persönliche oder moralische Gründe vorliegen, weshalb man ein Erbe lieber nicht annehmen möchte.

Wenn Sie erben, treten Sie sozusagen in die Fußstapfen des Erblassers und haften auch für dessen Schulden und das auch mit dem eigenen Vermögen. Das heißt, Sie nehmen die Rechtsposition des Verstorbenen ein – mit allen Rechten und Pflichten. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie die Erbschaft im Zeitraum von sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen.
Was muss man dabei beachten? Beachten Sie unbedingt, dass die Ausschlagung binnen von sechs Wochen erfolgen muss. Wichtig zu wissen: Hat der Erblasser ein Testament verfasst und bei Gericht hinterlegt, erhalten die Erben ein Schreiben vom Nachlassgericht. Ab dann beginnt die Frist. Liegt kein Testament vor, beginnt die Frist bei Kenntnis vom Tode.
Hat der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland, beträgt die Frist 6 Monate.

Die Ausschlagung erfolgt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Erscheinen Sie dort am besten persönlich. Oder lassen Sie sich eine notarielle Erklärung aufsetzen. Wichtig: Ein Brief an das Nachlassgericht ist nicht ausreichend. Sie haben die Erbschaft ausgeschlagen? Das Erbe geht dann an die nächsten Erbschaftsanwärter. Dies könnten Ihre Kinder sein. Falls diese minderjährig sind, müssen Sie die Erbschaft für Ihre Kinder ausschlagen. Wenn alle das Erbe ausschlagen, erbt der Staat.

Eine weitere Möglichkeit: Sie können auch die Haftung auf den Nachlass einschränken.
Dies empfiehlt sich, wenn das Erbe unübersichtlich ist und Sie nicht wissen, welche Verpflichtungen auf Sie zukommen. Dazu beantragen Sie beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung.

Eine Erbausschlagung kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Deshalb sollte sie
wohl überlegt sein. Wichtig: Hinterbliebene, die ein Erbe ausschlagen, bekommen nichts vom Nachlass und nichts vom Hausrat. Selbst Erinnerungsstücke dürfen sie in der Regel nicht behalten. Wenn man unberechtigt Objekte des Hausrates entfernt, kann das drastische rechtliche Folgen haben.

Ziehen Sie rechtzeitig einen Spezialisten für Erbrecht hinzu, wenn Sie eine Erbausschlagung in Betracht ziehen. Gerne berät Rechtsanwalt Hannes Künstle Sie dazu kompetent in unseren Kanzleien in Lörrach und Bad Krozingen – nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Am besten, Sie vereinbaren gleich einen Termin.