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Was passiert, wenn Grenzgänger in der Schweiz arbeitslos werden?

Wer in Deutschland wohnt, in Deutschland arbeitet und seinen Arbeitsplatz verliert, bekommt Arbeitslosengeld und ist somit ein Stück weit abgesichert. Doch wie verhält es sich, wenn man als Grenzgänger in der Schweiz angestellt ist und arbeitslos wird? Hat man dann ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld? Kurze Antwort: Ja. Die Arbeitslosenunterstützung läuft in diesem Fall jedoch über den Wohnsitzstaat (Deutschland) und nicht über das Beschäftigungsland (Schweiz).

Die Beschäftigten in der Schweiz werden im Fall einer Arbeitslosigkeit so behandelt, als ob sie in Deutschland angestellt wären – sie haben Anspruch auf das deutsche Arbeitslosengeld. Deutsche Grenzgänger erhalten in Deutschland 60 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Lohns oder 67 Prozent, wenn sie Kinder haben.

Wichtig ist jedoch, dass Grenzgänger über den „Ausweis G“ (Grenzgängerbewilligung) verfügen. Hinweis: Ist der Arbeitsvertrag unbefristet oder länger als ein Jahr gültig, hat der „Ausweis G“ (Grenzgängerbewilligung) eine maximale Gültigkeit von fünf Jahren. Hat der Arbeitsvertrag eine Gültigkeit von weniger als einem Jahr, ist die Grenzgängerbewilligung so lange gültig wie Ihr Arbeitsvertrag. Außerdem benötigen Sie für die Beantragung des Arbeitslosengeldes im Wohnsitzstaat das Formular PD U1.

Es gibt dazu jedoch Ausnahmen von den beschriebenen Regeln, die im Abkommen über die Arbeitslosenversicherung zwischen der EU und der Schweiz festgehalten wurden: Wenn Sie wegen Kurzarbeit, Konkurs oder schlechtem Wetter arbeitslos werden, erhalten Sie Leistungen aus der Schweiz.

Sie haben das Gefühl oder die Gewissheit, dass Ihnen als Grenzgänger eine Arbeitslosigkeit bevorsteht? Dann sollten Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig anwaltlich beraten lassen. Bei Fragen rund um das Thema „Arbeitslosigkeit als Grenzgänger“ beraten wir Sie gerne umfassend und kompetent. Unsere Experten in unserer Kanzlei in Lörrach und unserer Kanzlei in Bad Krozingen haben sich auf das Thema „Grenzgänger“ spezialisiert. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin.


Grenzgängerbewilligung – Was muss man alles beachten?

Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten will, kommt an einer Grenzgängerbewilligung nicht vorbei. Den sogenannten „Ausweis G“ erhalten Arbeitgeber, die ihren Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone haben und in der benachbarten Grenzzone der Schweiz erwerbstätig sind. Darüber hinaus müssen sie noch viele weitere Bedingungen erfüllen.

Eine Voraussetzung für die Grenzgängerbewilligung ist beispielsweise, dass die Grenzgänger mindestens einmal in der Woche an ihren Hauptwohnsitz zurückkehren. Und: Die Grenzgänger müssen aus einem EU/EFTA-Staat kommen. Für Grenzgänger aus neueren EU-Mitgliedsstaaten oder aus Nicht-EU, bzw. EFTA-Ländern, ist das Arbeiten in der Schweiz eine höchst komplizierte Angelegenheit, die an vielen Bedingungen geknüpft ist und einen sehr hohen Bürokratieaufwand erforderlich macht.

Wichtig zu wissen: Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, ohne die Grenzgängerbewilligung in der Schweiz zu arbeiten. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen und riskiert eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Arbeitgeber, die eine Person ohne Arbeitsbewilligung beschäftigen, werden ebenfalls dafür haftbar gemacht und müssen
mit den gleichen Konsequenzen rechnen.

Das Dokument muss vom Arbeitgeber bei den zuständigen kantonalen Behörden mit den erforderlichen Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Personalausweis) beantragt werden. Die Grenzgängerbewilligung EU/EFTA ist fünf Jahre gültig. Vorausgesetzt, es gibt einen Arbeitsvertrag, der unbeschränkt oder länger als ein Jahr gültig ist. Liegt jedoch eine schwere Störung des schweizerischen Arbeitsmarktes vor, kann es durchaus sein, dass die Grenzgängerbewilligung nach 5 Jahren nicht verlängert wird. Selbst dann, wenn der Grenzgänger seit fünf Jahren ohne Unterbrechung eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt hat.

In Deutschland wohnen und im Nachbarland Schweiz, einem der reichsten Länder der Welt, arbeiten. Eine durchaus finanziell interessante Alternative, denn die Löhne in der Schweiz sind deutlich höher als im Nachbarland. Das Grenzgänger-Modell ist jedoch ein komplexer und komplizierter Vorgang, der mit vielen Grenzgänger-Regelungen verbunden ist. Gerne beraten wir Sie dazu kompetent in unseren Kanzleien in Lörrach und Bad Krozingen. Wir sind auf die Thematik „Grenzgänger“ spezialisiert. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin.