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Grenzgängerbewilligung – Was muss man alles beachten?

Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten will, kommt an einer Grenzgängerbewilligung nicht vorbei. Den sogenannten „Ausweis G“ erhalten Arbeitgeber, die ihren Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone haben und in der benachbarten Grenzzone der Schweiz erwerbstätig sind. Darüber hinaus müssen sie noch viele weitere Bedingungen erfüllen.

Eine Voraussetzung für die Grenzgängerbewilligung ist beispielsweise, dass die Grenzgänger mindestens einmal in der Woche an ihren Hauptwohnsitz zurückkehren. Und: Die Grenzgänger müssen aus einem EU/EFTA-Staat kommen. Für Grenzgänger aus neueren EU-Mitgliedsstaaten oder aus Nicht-EU, bzw. EFTA-Ländern, ist das Arbeiten in der Schweiz eine höchst komplizierte Angelegenheit, die an vielen Bedingungen geknüpft ist und einen sehr hohen Bürokratieaufwand erforderlich macht.

Wichtig zu wissen: Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, ohne die Grenzgängerbewilligung in der Schweiz zu arbeiten. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen und riskiert eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Arbeitgeber, die eine Person ohne Arbeitsbewilligung beschäftigen, werden ebenfalls dafür haftbar gemacht und müssen
mit den gleichen Konsequenzen rechnen.

Das Dokument muss vom Arbeitgeber bei den zuständigen kantonalen Behörden mit den erforderlichen Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Personalausweis) beantragt werden. Die Grenzgängerbewilligung EU/EFTA ist fünf Jahre gültig. Vorausgesetzt, es gibt einen Arbeitsvertrag, der unbeschränkt oder länger als ein Jahr gültig ist. Liegt jedoch eine schwere Störung des schweizerischen Arbeitsmarktes vor, kann es durchaus sein, dass die Grenzgängerbewilligung nach 5 Jahren nicht verlängert wird. Selbst dann, wenn der Grenzgänger seit fünf Jahren ohne Unterbrechung eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt hat.

In Deutschland wohnen und im Nachbarland Schweiz, einem der reichsten Länder der Welt, arbeiten. Eine durchaus finanziell interessante Alternative, denn die Löhne in der Schweiz sind deutlich höher als im Nachbarland. Das Grenzgänger-Modell ist jedoch ein komplexer und komplizierter Vorgang, der mit vielen Grenzgänger-Regelungen verbunden ist. Gerne beraten wir Sie dazu kompetent in unseren Kanzleien in Lörrach und Bad Krozingen. Wir sind auf die Thematik „Grenzgänger“ spezialisiert. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin.


Grenzgänger – Erhöhen Sie Ihre Bewerbungschancen in der Schweiz!

Höhere Gehälter, stabile Wirtschaftslage, gute Weiterbildungsmöglichkeiten und vergleichsweise geringe Lebenshaltungskosten im Heimatland – wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, genießt eine Menge Vorteile. Sie wollen sich als Grenzgänger in der Schweiz auf eine freie Arbeitsstelle erfolgreich bewerben? Dann sollten Sie Folgendes wissen: Für eine Bewerbung benötigen Sie ähnliche Unterlagen wie bei einer Bewerbung in Deutschland. Dazu gehören beispielsweise Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse und Zertifikate.

Eine Besonderheit gibt es jedoch: Als Grenzgänger empfiehlt es sich, den Unterlagen eine Referenzliste beizulegen. Dies ist in der Schweiz weit verbreitet. Was beinhaltet diese Liste? Auf einer Referenzliste erklären sich Kontakte aus früheren Arbeitsverhältnissen oder Ausbildungen dazu bereit, Auskunft über die Leistungen und die Persönlichkeit des Bewerbers zu erteilen. Achten Sie dabei auf die geforderten sprachlichen Voraussetzungen der Schweiz.

Viele technologisch fortschrittliche Firmen in der Schweiz setzen auf Online-Bewerberpools. Bewerber registrieren sich ganz einfach online, laden ihre Dokumente hoch und können sich online auf die freie Stelle bewerben. Viele Stellen in der Schweiz werden auch über Personalvermittlungen aufgegeben. So wird bereits im Vorfeld überprüft, ob ein Bewerber geeignet ist oder auch nicht.

Sie haben auf Ihre Bewerbung eine Zusage erhalten und werden demnächst zwischen Deutschland und Schweiz pendeln? Dann unterliegen Sie dem Schweizer Arbeitsrecht, dass sich gegenüber dem deutschen Arbeitsrecht deutlich unterscheidet und ein höchst komplexes Regelwerk darstellt. Für Laien ist das Schweizer Arbeitsrecht schwer durchschaubar. Rechtsanwalt Hannes Künstle ist auf die arbeitsrechtlichen Belange von Grenzgängern spezialisiert und klärt auf diesem Gebiet alle relevanten Fragestellungen in unserer Kanzlei in Lörrach und Bad Krozingen. Am besten, Sie vereinbaren gleich einen Termin.


Auswandern in die Schweiz – was Grenzgänger wissen sollten

Grenzgänger genießen das Beste aus zwei Welten: Sie wohnen in grenznahen Regionen in
Deutschland und profitieren hier von vergleichsweise geringeren Mieten und
Lebenshaltungskosten. In der Schweiz genießen Grenzgänger die Vorteile des höheren
Lohnniveaus, der soliden Wirtschaftslage und der lukrativen Arbeitsmöglichkeiten. Kein
Wunder, dass das Modell „Grenzgänger“ auf so viele Arbeitnehmer eine große
Anziehungskraft ausübt. Einige beschäftigen sich jedoch ernsthaft mit dem Gedanken, ihren
Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz zu verlagern. Ist das überhaupt durchführbar? Möglich ist
es, aber nicht einfach. Möchten Sie ein „Zuzüger“ in das Nicht-EU-Land Schweiz werden,
müssen Sie so einiges beachten.

Das Wichtigste: Sie benötigen zwingend eine „Arbeitsbewilligung B“, die in den meisten
Fällen für 5 Jahre ausgestellt wird. Damit können Sie sich im jeweiligen Kanton des neuen
Wohnortes anmelden, dies ist jedoch mit zahlreichen Formalitäten verbunden.
Achtung: Wer in die Schweiz ziehen möchte, muss nachweisen, dass er seinen
Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und dies auch belegen, z.B. durch einen
Vermögensnachweis oder Arbeitsvertrag. Die jeweilige Behörde überprüft im Nachgang, ob
genügend liquides Kapital vorhanden ist und entscheidet u.a. auf dieser Basis, ob eine
reguläre Aufenthaltsbewilligung erteilt oder auch abgelehnt wird. Nicht ganz einfach ist auch
die steuerliche Seite in der Schweiz. Zuzüger unterliegen der vollen Höhe der Quellensteuer,
die mit der Einkommenssteuer vergleichbar ist. Auch die versicherungsrechtlichen Belange
in der Schweiz erfordern Expertenwissen.

Trotz zahlreicher Fallstricke ist es durchaus möglich, in die Schweiz zu ziehen. Unsere Kanzlei berät Sie als Grenzgänger und Zuzüger dazu gerne in allen rechtlichen Fragen. Herr Hannes Künstle ist spezialisiert auf die arbeitsrechtlichen Fragen von Grenzgängern und ein Experte auf dem Gebiet „Schweizerisches Arbeitsrecht“. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.