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Auswandern in die Schweiz – was Grenzgänger wissen sollten

Grenzgänger genießen das Beste aus zwei Welten: Sie wohnen in grenznahen Regionen in
Deutschland und profitieren hier von vergleichsweise geringeren Mieten und
Lebenshaltungskosten. In der Schweiz genießen Grenzgänger die Vorteile des höheren
Lohnniveaus, der soliden Wirtschaftslage und der lukrativen Arbeitsmöglichkeiten. Kein
Wunder, dass das Modell „Grenzgänger“ auf so viele Arbeitnehmer eine große
Anziehungskraft ausübt. Einige beschäftigen sich jedoch ernsthaft mit dem Gedanken, ihren
Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz zu verlagern. Ist das überhaupt durchführbar? Möglich ist
es, aber nicht einfach. Möchten Sie ein „Zuzüger“ in das Nicht-EU-Land Schweiz werden,
müssen Sie so einiges beachten.

Das Wichtigste: Sie benötigen zwingend eine „Arbeitsbewilligung B“, die in den meisten
Fällen für 5 Jahre ausgestellt wird. Damit können Sie sich im jeweiligen Kanton des neuen
Wohnortes anmelden, dies ist jedoch mit zahlreichen Formalitäten verbunden.
Achtung: Wer in die Schweiz ziehen möchte, muss nachweisen, dass er seinen
Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und dies auch belegen, z.B. durch einen
Vermögensnachweis oder Arbeitsvertrag. Die jeweilige Behörde überprüft im Nachgang, ob
genügend liquides Kapital vorhanden ist und entscheidet u.a. auf dieser Basis, ob eine
reguläre Aufenthaltsbewilligung erteilt oder auch abgelehnt wird. Nicht ganz einfach ist auch
die steuerliche Seite in der Schweiz. Zuzüger unterliegen der vollen Höhe der Quellensteuer,
die mit der Einkommenssteuer vergleichbar ist. Auch die versicherungsrechtlichen Belange
in der Schweiz erfordern Expertenwissen.

Trotz zahlreicher Fallstricke ist es durchaus möglich, in die Schweiz zu ziehen. Unsere Kanzlei berät Sie als Grenzgänger und Zuzüger dazu gerne in allen rechtlichen Fragen. Herr Hannes Künstle ist spezialisiert auf die arbeitsrechtlichen Fragen von Grenzgängern und ein Experte auf dem Gebiet „Schweizerisches Arbeitsrecht“. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.