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Die Unfallversicherung für Grenzgänger

Ohne eine Unfallversicherung – sei es eine betriebliche oder eine private – stecken Sie unter Umständen übel in der Klemme. Wie sind Grenzgänger eigentlich bei Unfällen versichert?

Generell sind alle Schweizer Arbeitnehmer – auch Grenzgänger – über ihren Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert. Jeder Arbeitgeber muss eine Berufsunfallversicherung (UVG) für seine Arbeitnehmer abschließen und die Kosten hierfür vollständig übernehmen. Die Versicherung beinhaltet Unfälle und Krankheiten, die durch die Arbeit bedingt sind und bezahlt z.B. auch Rehamaßnahmen, Therapien und medizinische Hilfsmittel.
Was ist mit Freizeitunfällen? Wenn ein Arbeitnehmer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist er automatisch auch bei Nichtberufsunfällen versichert. Die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBUV) übernimmt auch die Kosten von Freizeitunfällen. Doch die Beiträge zu dieser Versicherung muss der Arbeitnehmer selbst tragen! Wie hoch diese Beiträge sind, ist individuell verschieden und hängt von der Berufsgruppe ab, denn Berufe mit höherem Unfallrisiko müssen natürlich höher versichert werden. In der Regel liegen die Kosten zwischen einem und drei Prozent des Bruttogehaltes.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Arbeiten in der Schweiz wenden Sie sich gerne an Rechtsanwalt Hannes Künstle in unserer Kanzlei in Bad Krozingen.