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Worauf müssen Grenzgänger beim Schweizer Zoll achten?

Wenn Sie regelmäßig in die Schweiz ein- und ausreisen und nur Ihre persönlichen Gebrauchsgegenstände mit sich führen, werden Sie mit den Schweizer Zollbehörden keine Probleme haben.

Anders sieht dies jedoch aus, wenn Sie größere Gerätschaften, z.B. eine technische Ausrüstung, zur Erfüllung eines bestimmten Auftrags mit sich führen müssen. Diese sollten Sie unbedingt deklarieren! Im schlimmsten Fall könnte nämlich neben der Zoll-Rückforderung eine Anzeige wegen Steuerbetrugs gegen Sie gestellt werden. Füllen Sie also an der Zollstelle eine entsprechende Erklärung aus. Geben Sie detailliert an, dass die Gerätschaften von Ihnen nur kurzzeitig in die Schweiz eingeführt werden. Wenn Sie dann einmal kontrolliert werden, sind Sie auf der sicheren Seite.
Zur Vereinfachung der Zollabläufe gibt es für Grenzgänger eine spezielle grüne Plakette, die so genannte „Sichtzollanmeldung“. Diese erhalten Sie direkt an der Zollstelle. Sie muss gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs gelegt werden. Mit dieser Plakette erklären Sie verbindlich, dass Sie und Ihre Mitreisenden gültige Ausweispapiere haben und Waren nur in der erlaubten Freimenge mit sich führen. Doch Achtung: Die grüne Plakette berechtigt Sie nicht, ohne Halt durch die Zollkontrolle durchzufahren! Sie vereinfacht lediglich die Formalitäten. Die Zollbeamten dürfen hier genauso stichprobenartige Kontrollen durchführen.

Die Anwälte unserer Zweigniederlassung Bad Krozingen sind spezialisiert auf Fragen und Anliegen von Grenzgängern – hier speziell auch auf Schweizerisches und deutsches Arbeitsrecht. Wenn Sie Rechtssicherheit brauchen: Kontaktieren Sie uns gerne!