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Altersrente und Weiterarbeit – das müssen Sie beachten!

Altersrente und Weiterarbeit – das müssen Sie beachten!

Immer mehr rüstige Rentner, die das Rentenalter erreicht haben, arbeiten einfach weiter. Eine lohnende Idee. Das Gute: Wer die abschlagsfreie Regelaltersrente erhält, kann unbegrenzt hinzuverdienen. Neu ist, dass es seit dem 01.01.2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr bei der vorgezogenen Altersrente gibt.

Das heißt: Ab der Vollendung des 63. Lebensjahrs kann man seine vorgezogene Altersrente (natürlich mit Abschlägen) beziehen und darüber hinaus unbegrenzt Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis wahrnehmen. Die Rente wird dabei nicht gekürzt. Das Modell Frührente plus Arbeit lohnt sich für viele Arbeitnehmer

Wer eine abschlagsfreie Regelaltersrente bezieht und weiterarbeitet muss keine
Beiträge mehr für die Arbeitslosenversicherung und auch keine Beiträge mehr an die
gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Der Arbeitgeber jedoch muss weiterhin Beiträge an die Rentenversicherung abführen. Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer: Sie erreichen durch
die Weiterbeschäftigung eine Steigerung ihrer Rente. Für jeden Monat des späteren Rentenbeginns gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent. So kann man seine Altersrente in einem Jahr allein um 6 Prozent erhöhen.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit für Arbeitnehmer mit Vollrente, die weiterarbeiten wollen: Die Teilrente. Sie ist nicht zu verwechseln mit Altersteilzeit. Eine Teilrente ist eine Altersrente, deren Höhe 10% bis 99,9% der Vollrente beträgt. Der Vorteil: Durch die Teilrente haben sie weiterhin Anspruch auf Krankengeld und Kurzarbeitergeld. Beziehen
sie hingegen die komplette Altersrente von 100% haben sie darauf keinen Anspruch.

Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer im Rentenalter weiterbeschäftigen möchten, müssen ebenfalls einiges beachten. Das Wichtigste: Es muss eine verbindliche Regelung zur Beschäftigung vereinbart und vertraglich abgesichert werden. Sonst ergibt sich durch die Weiterbeschäftigung automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Deshalb ist es für den Arbeitgeber wichtig, eine Hinausschiebens-Vereinbarung zu treffen, die man problemlos mehrfach hintereinander abschließen kann. Die schriftliche Vereinbarung muss vor dem vorgesehenen Altersaustritt getroffen werden.

Für viele Menschen wird es immer verlockender, über die Regelaltersgrenze hinaus
zu arbeiten. Doch die unterschiedlichen Modelle sind mit zahlreichen komplexen Fragestellungen und wichtigen Detailinformationen verbunden, die ein umfassendes Fachwissen erfordern. Bei der Wahl des richtigen Modells gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

In unseren Kanzleien in Lörrach und Bad Krozingen überprüfen wir die verschiedenen Optionen und treffen eine individuelle Regelung, die Ihre finanzielle Situation im Alter absichert. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin.


Baby-Notarztwagen – Großes Engagement für die Allerkleinsten!

Junges Leben braucht unseren Schutz. In Deutschland gibt es immer mehr Frühgeburten. Viele der „Frühchen“ können aber an ihrem Geburtsort nicht ausreichend versorgt werden. Sie benötigen eine Spezialklinik. Ein Transport in einem normalen Rettungswagen, ohne spezielle Federung, ist für die Kleinsten jedoch nicht ruhig und erschütterungsfrei genug.
Das birgt Gefahren.

In dem Baby-Notarztwagen-System „Felix“ kommen die Neugeborenen wohlbehütet und „wie auf Wolken gebettet“ sicher in der Spezialklinik an. Der lebensrettende Baby-Notarztwagen, der u.a. über ein spezielles Dämpfungssystem und einen ausgeklügelten Transport-Inkubator verfügt, wird mit Hilfe von regionalen Spendenaktionen und Sponsoren finanziert. Rechtsanwalt Hannes Künstle, der Sie in unseren Kanzleien in Lörrach und Bad Krozingen berät, unterstützt die großartige Initiative der Steiger-Stiftung durch eine Patenschaft.


Grenzgänger – Erhöhen Sie Ihre Bewerbungschancen in der Schweiz!

Höhere Gehälter, stabile Wirtschaftslage, gute Weiterbildungsmöglichkeiten und vergleichsweise geringe Lebenshaltungskosten im Heimatland – wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, genießt eine Menge Vorteile. Sie wollen sich als Grenzgänger in der Schweiz auf eine freie Arbeitsstelle erfolgreich bewerben? Dann sollten Sie Folgendes wissen: Für eine Bewerbung benötigen Sie ähnliche Unterlagen wie bei einer Bewerbung in Deutschland. Dazu gehören beispielsweise Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse und Zertifikate.

Eine Besonderheit gibt es jedoch: Als Grenzgänger empfiehlt es sich, den Unterlagen eine Referenzliste beizulegen. Dies ist in der Schweiz weit verbreitet. Was beinhaltet diese Liste? Auf einer Referenzliste erklären sich Kontakte aus früheren Arbeitsverhältnissen oder Ausbildungen dazu bereit, Auskunft über die Leistungen und die Persönlichkeit des Bewerbers zu erteilen. Achten Sie dabei auf die geforderten sprachlichen Voraussetzungen der Schweiz.

Viele technologisch fortschrittliche Firmen in der Schweiz setzen auf Online-Bewerberpools. Bewerber registrieren sich ganz einfach online, laden ihre Dokumente hoch und können sich online auf die freie Stelle bewerben. Viele Stellen in der Schweiz werden auch über Personalvermittlungen aufgegeben. So wird bereits im Vorfeld überprüft, ob ein Bewerber geeignet ist oder auch nicht.

Sie haben auf Ihre Bewerbung eine Zusage erhalten und werden demnächst zwischen Deutschland und Schweiz pendeln? Dann unterliegen Sie dem Schweizer Arbeitsrecht, dass sich gegenüber dem deutschen Arbeitsrecht deutlich unterscheidet und ein höchst komplexes Regelwerk darstellt. Für Laien ist das Schweizer Arbeitsrecht schwer durchschaubar. Rechtsanwalt Hannes Künstle ist auf die arbeitsrechtlichen Belange von Grenzgängern spezialisiert und klärt auf diesem Gebiet alle relevanten Fragestellungen in unserer Kanzlei in Lörrach und Bad Krozingen. Am besten, Sie vereinbaren gleich einen Termin.