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Was gilt im Arbeitsrecht, wenn ich wegen des Winterwetters zu spät oder gar nicht zu meiner Arbeitsstelle komme?

Nun ist es da, das Winterwetter. Die Straßen sind glatt, der Schneeräumer muss die Straßen am Morgen erst befahrbar machen. Was ist nun, wenn ich wegen der widrigen Witterung zu spät zur Arbeit komme? Oder wenn ich gar nicht erscheinen kann?

Das Arbeitsrecht hat dies genau geregelt, wie der Rechtsanwalt Hannes Künstle aus unserer Kanzlei in Lörrach weiß.

Auch wenn Eis und Schnee den Weg erschweren: Ich muss auf jeden Fall zur Arbeit erscheinen, denn ich bin per Arbeitsvertrag gesetzlich dazu verpflichtet. Im Ernstfall muss ich vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, muss mein Zuhause evtl. früher verlassen oder muss vielleicht auch zu Fuß gehen, um an meine Arbeitsstelle zu gelangen. Ich bin als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, mich über die aktuelle Wetter- und Straßenlage zu informieren und meinen Arbeitsweg danach zu richten.

Was ist, wenn es mir dennoch nicht gelingt, bei der Arbeit zu erscheinen? Werde ich dann trotzdem bezahlt?

Hier sagt das Gesetz ganz eindeutig: Nein. Denn wenn Sie keine Arbeitsleistung erbringen, erhalten Sie auch keinen Lohn. Anders sind Urlaubs- und Krankheitszeiten – auch z.B. Zeiten, in denen Ihr Kind krank ist und sie deswegen nicht kommen können. Hier gibt es im Arbeitsrecht genaue Regelungen. Das Winterwetter hingegen ist kein Grund.

Wenn ich wegen des Wetters ein paar Stunden versäumt habe, muss ich die nachholen?

Ja, generell schon – sofern Ihr Arbeitszeitmodell flexibel ist und das zulässt. Sie müssen das mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

Kann mich mein Arbeitgeber kündigen, wenn ich wegen des Wetters zu spät komme?

Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn Sie sich offensichtlich nicht informieren, wie sie z.B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln hätten fahren können oder wenn Sie häufig zu spät kommen und als Grund das Winterwetter angeben, dann könnte Ihr Arbeitgeber mit einer Abmahnung reagieren und Ihnen im Ernstfall auch kündigen. Wenn aber die Verspätung ein Einzelfall bleibt und Sie ersichtlich unverschuldet zu spät erscheinen, wird Ihr Arbeitgeber verständnisvoll reagieren.

Fragen Sie Rechtsanwalt Hannes Künstle in unserer Kanzlei in Lörrach, wenn Sie z.B. eine Abmahnung oder Kündigung bekommen – oder auch zu anderen Themen aus dem Arbeitsrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert auch auf das Arbeitsrecht in der Schweiz. Rechtsanwalt Künstle wird Sie rechtlich beraten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin!