Für viele Deutsche in unserer Region, die in der Schweiz arbeiten, ist es interessant, dort Rentenansprüche zu erwerben.
Doch wie funktioniert das Schweizerische Alterssicherungssystem?
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht, Reissmann & Künstle in Lörrach – mit Zweigstelle in Bad Krozingen – erläutert es:
Zunächst gibt es in der Schweiz eine Mindestsicherung, genannt Obligatorium. Sie ist als Alterssicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Zahlungen, die der Schweizerische Arbeitgeber einem deutschen Arbeitnehmer als Obligatorium leistet, können in der deutschen Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies ist bis zum geltenden Höchstbetrag möglich, dieser betrug 2016: € 22.766 Euro.
Darüber hinaus können freiwillige Zahlungen für die Rente geleistet werden – das nennt man dann Überobligatorium.
Obligatorium und Überobligatorium müssen steuerlich getrennt behandelt werden.
Wenn der Schweizer Arbeitgeber ein Überobligatorium bezahlt, wird dies in Deutschland nicht ebenfalls als Sonderausgabe anerkannt, wie das Bundesministerium für Finanzen am 27.07.2016 in einem Schreiben darlegte (IV C 5 – S 2333/13/10003). Die Leistungen aus dem Überobligatorium müssen entsprechend dem jeweiligen Ertragsanteil bei Rentenbeginn versteuert werden, etwa mit 22% bei Rentenbeginn im 60. Lebensjahr.
Die Rechtsanwälte Herwig Reissmann und Hannes Künstle aus der Kanzlei Reissmann & Künstle sind Ihre Ansprechpartner für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Schweizer Arbeitsrecht. Vereinbaren Sie gerne einen Termin!
Am 25. März 2017
eröffnen wir unseren zweiten Kanzlei-Standort in Bad Krozingen.
Wir freuen uns, dieses Ereignis mit Ihnen zu feiern und laden Sie herzlich ein,
zwischen 10:30 Uhr und 16:00 Uhr
auf ein Glas Sekt und kleine Leckereien vorbeizukommen
und sich unsere neuen Räumlichkeiten in der Bahnhofstraße 19 anzuschauen.
Herwig Reissmann & Hannes Künstle mit Team
Winterzeit ist Grippezeit! Möglicherweise erwischt Sie gerade ein schwerer Infekt, während Sie eigentlich die Urlaubszeit zwischen Weihnachten und Neujahr irgendwo im Schnee genießen wollten.
Die Rechtsprechung sieht vor, dass Sie diese Urlaubstage dann zu einem späteren Zeitpunkt nehmen können. Es gibt aber ein paar Punkte zu beachten, die wir, die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Reissmann & Künstle in Bad Krozingen, hier zusammengestellt haben:
Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben oder unsere anwaltliche Unterstützung brauchen, melden Sie sich gerne in unserer Anwaltskanzlei in Bad Krozingen!