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Neue Zahlen aus der Schweiz belegen: Es gibt zwar wieder mehr Grenzgänger, aber weniger aus Deutschland

Wie viele ausländische Arbeitskräfte täglich in die Schweiz pendeln, wird von allen beteiligten Ländern regelmäßig verfolgt. Die Presse veröffentlichte nun die aktuellen Zahlen aus dem zweiten Quartal 2019.
Im vergangenen Jahr war die Zahl der aus Deutschland einreisenden Arbeitskräfte zurückgegangen, dabei war die Zahl der französischen und italienischen Arbeitskräfte nach einer stagnierenden Phase wieder leicht angestiegen.

Im aktuell beobachteten Zeitraum April – Juni 2019 pendelten insgesamt etwa 323.000 Menschen zum Arbeiten in die Schweiz – was einen Anstieg von 2,4 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Dabei war dennoch die Zahl der aus Deutschland einpendelnden Arbeitnehmer rückläufig: es waren etwa 1,1 % weniger als im Vorjahr.

Die Anteile der Nationalitäten: Über die Hälfte der Pendler kommt aus Frankreich, etwa ein Viertel aus Italien, ein gutes Sechstel aus Deutschland. Am häufigsten pendeln die Arbeitskräfte in der Region Genfer See, dann folgt die Nordwestschweiz und auf Platz drei das Tessin.
(Quelle: Bote der Urschweiz, abgerufen am 8.8.2019. Meldung von SDA / Keystone).

Die Anwälte der Kanzlei Reissmann & Künstle kümmern sich speziell um die juristischen Belange von Grenzgängern. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns!


Die häufigsten Rechtsformen für Unternehmen in der Schweiz

Sie überlegen, sich in der Schweiz beruflich selbstständig zu machen? Dies erfordert gründliche Recherche über die mögliche Rechtsform, die Ihre neue Firma haben soll.
Außerdem raten wir, die wir uns auf das Schweizerische Arbeitsrecht und die Rechte von Grenzgängern spezialisiert haben, dass Sie sich vor der Unternehmensgründung über mögliche Fördergelder informieren.

Zur ersten Orientierung stellen wir Ihnen die möglichen Unternehmens-Rechtsformen der Schweiz vor:

  1. Das Einzelunternehmen: Sie können in der Schweiz ein Einzelunternehmen gründen, ohne über ein bestimmtes Startkapital zu verfügen. Sie haften für Ihr Unternehmen vollumfänglich, auch mit Ihrem Privatvermögen.
  2. Die einfache Gesellschaft: Sie wird üblicherweise von zwei Unternehmern gegründet, die mit ihrer Gesellschaft ein gemeinsames Ziel verfolgen. Eine einfache Gesellschaft kann, wie das Einzelunternehmen, ohne Startkapital gegründet werden.
  3. Die Kollektiv- und Kommanditgesellschaft: Eine Kollektivgesellschaft wie auch eine Kommanditgesellschaft wird von mehreren Personen gegründet. Zur Gründung ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Eine solche Gesellschaft kann von externen Geldgebern unterstützt werden.
  4. Die Aktiengesellschaft: Hier muss zur Gründung eine Mindesteinlage von 50.000 CHF vorliegen, das Kapital muss höher als 100.000 CHF sein. Einer der Aktionäre muss zwingend seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
  5. Die GmbH: Die Mindesteinlage zur Gründung ist 20.000 CHF. Auch hier muss – wie bei der AG – ein Gesellschafter seinen Wohnsitz in der Schweiz nachweisen.

 

Wenn Sie mit dem Gedanken einer Unternehmensgründung spielen, bereiten Sie sich gründlich vor, denn Sie müssen beim Migrationsamt des Kantons, in dem Sie Ihren Betrieb anmelden, belegen, dass Sie dazu auch in der Lage sind.


Aktuelle Bestimmung zu den Nichtrückkehr-Tagen von Grenzgängern

Viele Deutsche, die im grenznahen Gebiet wohnen, pendeln täglich zum Arbeiten in die Schweiz. Die Steuer muss der Grenzgänger in Deutschland in voller Höhe abführen. Wenn er aber häufiger als an 60 Tagen im Jahr nach der Arbeit nicht über die Grenze nach Hause gefahren ist, hat die Schweiz ein Anrecht darauf, Steuern einzuziehen.

Neu ist seit Beginn 2019: Wer aus beruflichen Gründen abends nicht an seinen Wohnort in Deutschland zurückkehren kann, weil dies nicht möglich oder nicht zumutbar ist, erhält dennoch den Status eines Grenzgängers. Dabei ist folgendes zu beachten: Wer mit dem Auto zur Arbeit kommt, darf nicht mehr als 100 Kilometer – kürzeste einfache Wegstrecke – zur Arbeit fahren dürfen. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt, darf nicht länger als 1,5 Stunden brauchen. Die Übernachtungskosten in der Schweiz werden vom Schweizerischen Arbeitgeber übernommen. Sie müssen mit dem Formular GRE-3 nachgewiesen werden, außerdem muss eine Liste der Nichtrückkehr-Tage beigefügt sein. Beides muss vom Arbeitgeber bestätigt werden.
Fazit: Künftig werden von den deutschen Finanzbehörden mehr Nachweise als bisher verlangt werden.

Wer eine Arbeitsstelle in der Schweiz antreten dafür und täglich aus Deutschland anreisen möchte, sollte sich unbedingt juristisch beraten lassen, um die Tätigkeit steuerlich möglichst attraktiv zu gestalten. In unserer Kanzlei in Bad Krozingen sind wir spezialisiert auf das Schweizerische Arbeitsrecht und die rechtlichen Belange von Grenzgängern. Vereinbaren Sie einen Termin!