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Gesetzesänderung ab Januar 2018: Wirkungsvollere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit in der Schweiz

Der Schweizer Bundesrat informiert in einer Medienmitteilung, dass das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) zum 1. Januar einige Änderungen enthalten wird. Das BGSA ist seit 2008 in Kraft. Eine umfassende Evaluation 2012 hatte ergeben, dass speziell im Bereich der Schwarzarbeit Nachbesserungen notwendig sind.

Mit der aktuellen Gesetzesänderung soll die Schwarzarbeit künftig besser kontrolliert werden können, außerdem wird Missbräuchen im Abrechnungsverfahren entgegengewirkt.

Zentral ist ein engerer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden und Organisationen. Künftig dürfen auch Behörden wie die Grenzwache oder die Sozialhilfebehörde Hinweise auf Schwarzarbeit an die kantonalen BGSA-Kontrollorgane weitergeben. Wenn den Kontrollorganen weitere Rechtsverstöße auffallen, die nicht nur mit Schwarzarbeit, sondern z.B. damit zu tun haben, dass in einem Betrieb die Mindestlohngrenze nicht eingehalten wird oder die Arbeitssicherheit nicht gewährleistet ist, sollen diese Hinweise künftig unkompliziert innerhalb der Behörden weitergegeben werden dürfen, damit rasch und effektiv gegen die Verstöße vorgegangen werden kann.

Im Fokus steht auch das vereinfachte Abrechnungsverfahren für geringfügige Löhne. Dieses wurde häufig von den Arbeitgebern zweckentfremdet, wenn z.B. Ehepartner oder Kinder als Arbeitskräfte im eigenen Betrieb angestellt waren. Hier ist künftig wieder eine ordentliche Abrechnung erforderlich.

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Habe ich als Grenzgänger Anspruch auf Kindergeld?

In der Schweiz heißt das Kindergeld „Kinderzulage“ und wird, anders als in Deutschland, vom Arbeitgeber zusammen mit dem Gehalt ausbezahlt. Pro Kind sind dies 200 Franken im Monat, bei Kindern ab 16 (bis maximal 25 Jahre) heißt es „Ausbildungszulage“ und beläuft sich auf monatlich 250 Franken.

Kindergeld oder Kinderzulage wird generell dort gewährt, wo eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.

Wenn also ein Familienvater als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, seine Familie aber in Deutschland wohnen bleibt, erhalten die Kinder die Schweizerische Kinderzulage. Falls beide Elternteile arbeiten, entscheidet der Wohnort des Kindes. Falls die Schweizer Zulage geringer ausfallen sollte als das aktuelle deutsche Kindergeld – es sind derzeit monatlich 192 Euro für das erste und zweite Kind, 198 Euro für das dritte Kind und 223 Euro ab dem vierten Kind – kommt die deutsche Familienkasse für die Differenz auf.

Wichtig ist, die Schweizer Kinderzulage beim Arbeitgeber zu beantragen. Dem Antrag muss die Geburtsbescheinigung, außerdem eine Wohnsitzbescheinigung des Kindes beigefügt werden. Für jedes Kind muss dieser Antrag neu gestellt werden. Parallel dazu muss die deutsche Familienkasse informiert werden.

Grenzgänger können grundsätzlich auch in Deutschland Elterngeld beantragen, wenn sie in Elternzeit gehen wollen. Da diese Option in der Schweiz nicht existiert, müssen sie sich von ihrer Arbeit in der Schweiz freistellen lassen bzw. ihre Arbeitszeit reduzieren. Das Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Jahre vor Geburt des Kindes, die maximale Summe liegt bei 1800 Euro im Monat. Elterngeld muss in Baden-Württemberg bei der L-Bank beantragt werden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Reissmann & Künstle in Bad Krozingen sind spezialisiert auf die Rechte von Grenzgängern bzw. das Arbeitsrecht in Deutschland und der Schweiz. Zögern Sie nicht, sich bei komplizierten Fragestellungen professionellen Rat zu holen!


Schweizer Bundesamt für Statistik: Es gibt aktuell rund 37.000 Grenzgänger aus Deutschland!

Das Schweizer Bundesamt für Statistik veröffentlichte im August 2017 aktuelle Zahlen, wie viele Grenzgängerbewilligungen ausgestellt wurden und – das ist interessant – aus welchen Gemeinden im Südwesten Deutschlands die Schweiz-Pendler kommen.

Das Ergebnis lautet:

2016 gab es rund 37.000 Arbeitnehmer, die aus Deutschland zur Arbeit in die Schweiz pendeln. Dies lässt sich aufteilen in etwa 22.000 Personen aus dem Kreis Lörrach und fast 15.000 Personen aus dem Kreis Waldshut.
Aus Lörrach pendelten die Arbeitnehmer etwa zur Hälfte nach Basel. Aus Waldshut pendelten die Hälfte in den Kanton Aargau, etwa 3.500 nach Zürich und etwa 1.250 nach Schaffhausen.
Eine weitere Kennzahl betraf die so genannte „Grenzgängerdichte“. Sie gibt Aufschluss darüber, wie viele Menschen in einem grenznahen, deutschen Ort ihre Arbeitsstelle in der Schweiz haben.
Am meisten sind es in den Gemeinden Inzlingen, Grenzach-Wyhlen, Rümmingen und Fischingen. Dort sind etwa ein Drittel der Arbeitnehmer Grenzgänger. Mehr als ein Drittel, sogar rund 40% pendeln aus Hohentengen, Lottstetten, Jestetten und Dettighofen. Etwas weniger, aber immerhin jeder vierte Arbeitnehmer pendelt aus den größeren grenznahen Städten Lörrach, Rheinfelden, Weil am Rhein, Waldshut-Tiengen und Bad Säckingen zum Arbeiten in die Schweiz. (Quelle: www.bfs.admin.ch) .

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