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Worauf müssen Grenzgänger beim Schweizer Zoll achten?

Wenn Sie regelmäßig in die Schweiz ein- und ausreisen und nur Ihre persönlichen Gebrauchsgegenstände mit sich führen, werden Sie mit den Schweizer Zollbehörden keine Probleme haben.

Anders sieht dies jedoch aus, wenn Sie größere Gerätschaften, z.B. eine technische Ausrüstung, zur Erfüllung eines bestimmten Auftrags mit sich führen müssen. Diese sollten Sie unbedingt deklarieren! Im schlimmsten Fall könnte nämlich neben der Zoll-Rückforderung eine Anzeige wegen Steuerbetrugs gegen Sie gestellt werden. Füllen Sie also an der Zollstelle eine entsprechende Erklärung aus. Geben Sie detailliert an, dass die Gerätschaften von Ihnen nur kurzzeitig in die Schweiz eingeführt werden. Wenn Sie dann einmal kontrolliert werden, sind Sie auf der sicheren Seite.
Zur Vereinfachung der Zollabläufe gibt es für Grenzgänger eine spezielle grüne Plakette, die so genannte „Sichtzollanmeldung“. Diese erhalten Sie direkt an der Zollstelle. Sie muss gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs gelegt werden. Mit dieser Plakette erklären Sie verbindlich, dass Sie und Ihre Mitreisenden gültige Ausweispapiere haben und Waren nur in der erlaubten Freimenge mit sich führen. Doch Achtung: Die grüne Plakette berechtigt Sie nicht, ohne Halt durch die Zollkontrolle durchzufahren! Sie vereinfacht lediglich die Formalitäten. Die Zollbeamten dürfen hier genauso stichprobenartige Kontrollen durchführen.

Die Anwälte unserer Zweigniederlassung Bad Krozingen sind spezialisiert auf Fragen und Anliegen von Grenzgängern – hier speziell auch auf Schweizerisches und deutsches Arbeitsrecht. Wenn Sie Rechtssicherheit brauchen: Kontaktieren Sie uns gerne!


Mutterschutz, Kinderzulage & Co. – Wie sind die Regelungen für Grenzgänger?

Die Schweizer gesetzlichen Vorgaben bezüglich Schwangerschaft und Mutterschutz unterscheiden sich erheblich von denjenigen in Deutschland.

Sobald eine Arbeitnehmerin schwanger ist und während der ersten 16 Monaten nach der Geburt ihres Kindes darf sie von ihrem Schweizer Arbeitgeber nicht gekündigt werden. Ausnahme: Sie befindet sich noch in der Probezeit. Wenn der Arbeitsvertrag befristet wurde, endet dieser zum vereinbarten Zeitpunkt – ganz gleich, ob mittlerweile eine Schwangerschaft vorliegt.

Körperlich anstrengende Arbeit, die eine schwangere oder stillende Mutter gesundheitlich belasten würde, ist verboten. Falls der Arbeitnehmer keine „leichtere“ Arbeit anzubieten hat, muss die Arbeitnehmerin von der Arbeit freigestellt werden und erhält 80% ihres Lohns.

Die ersten acht Wochen nach der Entbindung darf die Angestellte nicht arbeiten – anschließend nur nach persönlicher Einwilligung. Der Lohn, der während dieser Zeit weiterbezahlt wird, richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Dienstjahre. So bekommt eine Mitarbeiterin, die 2-3 Jahre angestellt war, zwei Monate Lohnfortzahlung. Wenn sie 11-15 Jahre angestellt war, bekommt sie vier Monate.

Eine deutsche Arbeitnehmerin, die zum Arbeiten in die Schweiz pendelt, kann in Deutschland Elterngeld beantragen. Dies muss sie in der deutschen Gemeinde tun, in der sie ihren Wohnsitz hat. Doch Achtung: Anders als in Deutschland wird ihr in der Schweiz ihre Arbeitsstelle nicht freigehalten!

Von ihrem Schweizer Arbeitgeber erhält die Angestellte eine Kinderzulage, manchmal – je nach Arbeitgeber – zusätzlich Geburtsgeld oder eine Familienzulage.

In der Zweigniederlassung der Lörracher Kanzlei Reissmann & Künstle in Bad Krozingen sind wir spezialisiert auf die Fragen von Grenzgängern. Speziell zum Arbeitsrecht sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner!


Achtung – geänderte Verkehrsführung aufgrund Brückensperrung

Aufgrund der überraschenden Sperrung der Bernhardusbrücke über den Neumagen (bei Buchhandlung Pfister/Badapotheke) auf unbestimmte Zeit ist auch unsere Kanzlei sowohl mit dem Auto als auch zu Fuß nicht mehr aus dieser Richtung erreichbar. Eine Fußgängerbrücke soll zwar demnächst als Provisorium erstellt werden. Dennoch werden unsere Parkplätze bis auf weiteres nur über die Zufahrt Neumagenstraße oder (mit Sondergenehmigung) durch die Fußgängerzone aus Richtung Bahnhof erreichbar sein. Wir hoffen, dass die Brückensanierungsarbeiten schnell voran gehen und unsere Parkplätze dann wieder wie gewohnt zu erreichen sind.