Im Schweizer Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber seinem Angestellten in besonderen Fällen frei geben und darf diese freien Stunden oder Tage nicht vom Jahresurlaub abziehen.
Dies ist der Fall, wenn ganz spezielle Umstände eintreten, die es notwendig machen, dass der Arbeitnehmer daran teilnehmen muss.
Es gibt verschiedene Kategorien solcher Ereignisse.
Für die freigegebene Zeit wird normalerweise der volle Arbeitslohn bezahlt.
Was ist mit den Feiertagen?
Da sich die Feiertage in den Schweizerischen Kantonen unterscheiden, hat der Gesetzgeber die maximale Feiertagszahl pro Jahr auf neun festgelegt. Während der Feiertage darf nicht gearbeitet werden – ansonsten muss vom Arbeitgeber eine spezielle Bewilligung beantragt werden. Feiertage werden bezahlt wie normale Arbeitstage.
Achtung: Diese Regelungen gelten nur, wenn jemand einen regelmäßigen Monatslohn bezieht. Bei stundenweiser Entlohnung kann es anders aussehen – es müsste hier im Arbeitsvertrag festgelegt sein, ob Feiertage bezahlt oder nicht bezahlt sind.
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Wie viele ausländische Arbeitskräfte täglich in die Schweiz pendeln, wird von allen beteiligten Ländern regelmäßig verfolgt. Die Presse veröffentlichte nun die aktuellen Zahlen aus dem zweiten Quartal 2019.
Im vergangenen Jahr war die Zahl der aus Deutschland einreisenden Arbeitskräfte zurückgegangen, dabei war die Zahl der französischen und italienischen Arbeitskräfte nach einer stagnierenden Phase wieder leicht angestiegen.
Im aktuell beobachteten Zeitraum April – Juni 2019 pendelten insgesamt etwa 323.000 Menschen zum Arbeiten in die Schweiz – was einen Anstieg von 2,4 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Dabei war dennoch die Zahl der aus Deutschland einpendelnden Arbeitnehmer rückläufig: es waren etwa 1,1 % weniger als im Vorjahr.
Die Anteile der Nationalitäten: Über die Hälfte der Pendler kommt aus Frankreich, etwa ein Viertel aus Italien, ein gutes Sechstel aus Deutschland. Am häufigsten pendeln die Arbeitskräfte in der Region Genfer See, dann folgt die Nordwestschweiz und auf Platz drei das Tessin.
(Quelle: Bote der Urschweiz, abgerufen am 8.8.2019. Meldung von SDA / Keystone).
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Außerdem raten wir, die wir uns auf das Schweizerische Arbeitsrecht und die Rechte von Grenzgängern spezialisiert haben, dass Sie sich vor der Unternehmensgründung über mögliche Fördergelder informieren.
Zur ersten Orientierung stellen wir Ihnen die möglichen Unternehmens-Rechtsformen der Schweiz vor:
Wenn Sie mit dem Gedanken einer Unternehmensgründung spielen, bereiten Sie sich gründlich vor, denn Sie müssen beim Migrationsamt des Kantons, in dem Sie Ihren Betrieb anmelden, belegen, dass Sie dazu auch in der Lage sind.