Aktuelles

Ich will nur ein paar Wochen in der Schweiz arbeiten, was muss ich beachten?

Vielleicht haben Sie einen Saisonjob in der Schweiz ergattert? Oder Sie arbeiten auf einer Messe, nur für ein paar Wochen?
In diesem Fall greift für Arbeitnehmer aus der EU/EFTA die Regelung für „Tätigkeiten von kurzer Dauer“. Sie lautet: Wer nicht länger als drei Monate oder nicht mehr als 90 Kalendertage im Jahr in der Schweiz arbeitet, braucht in der Schweiz keine Aufenthaltsbewilligung.

Der Arbeitgeber muss allerdings Ihre Tätigkeit melden. Dies muss spätestens acht Tage vor Beginn Ihrer Tätigkeit erfolgen mittels eines speziellen Meldeverfahrens für kurzfristige Erwerbstätigkeit.
Die Meldung kann online erfolgen und ist für den Arbeitgeber kostenlos. Der Arbeitgeber muss seinen Sitz in der Schweiz haben oder in einem Mitgliedsstaat der EU/EFTA, von dem aus er Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden möchte.

Für Fragen zum Schweizer Arbeitsrecht wenden Sie sich in unserer Kanzlei in Bad Krozingen bitte an Rechtsanwalt Hannes Künstle. Vereinbaren Sie einen Termin.


Die aktuelle Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt

Das Schweizerische Staatsministerium für Wirtschaft (SECO) veröffentlichte hier die neuesten Kennzahlen zur Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt.

In Kürze: Im Mai 2022 sank die Arbeitslosigkeit um 2,3% im Vergleich zum April und sogar um 31,4% im Vergleich zum von Corona schwer beeinträchtigten Mai 2021. Es hatten sich Ende Mai 2022 insgesamt 98.004 Menschen arbeitslos gemeldet.

Bei der Jungendarbeitslosigkeit ist der Unterschied zum Vorjahr noch gravierender: es waren aktuell sogar 36,6% weniger als im Vorjahr, gesamt 8.090 Personen.

Was die Stellensuchenden betrifft: Es wurden 175.456 Anträge registriert, das sind 26,1% weniger als im Vorjahr.

Im März 2022 sank die Zahl der Kurzarbeitenden um über die Hälfte, es waren 55,5% weniger als noch im Februar. Die von Kurzarbeit betroffenen Betriebe verringerten sich in dieser Zeit um 46,9% auf 3.490.

Wenn Sie planen, eine Stelle in der Schweiz anzunehmen und kompetente Unterstützung bei der Aushandlung Ihres Arbeitsvertrages benötigen, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Hannes Künstle in der Kanzlei Reissmann & Künstle in Bad Krozingen. In dieser Zweigniederlassung der Kanzlei Lörrach liegt der Schwerpunkt auf dem Deutschen und Schweizerischen Arbeitsrecht und der rechtlichen Beratung von Grenzgängern. Vereinbaren Sie gerne einen Termin!


Wie viele Ferientage stehen mir als Arbeitnehmer in der Schweiz zu?

Der Mindestferienanspruch für Arbeitnehmer ist im Obligationenrecht (Art. 329a OR) festgelegt. Demnach erhalten alle Arbeitnehmer unter 21 Jahren fünf Wochen Urlaub im Jahr. Alle anderen Arbeitnehmer erhalten 4 Wochen im Jahr.
Es ist jedoch möglich, in einem individuellen Arbeitsvertrag eine höhere Zahl an Ferientagen festzulegen. Bei Teilzeitarbeit ist der Ferienanspruch proportional zur Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden zu errechnen.
Wenn jemand für längere Zeit nicht arbeitsfähig war, etwa durch Krankheit, kann der Arbeitgeber die Anzahl der Ferientage reduzieren.
Krank im Urlaub? Wenn dies der Fall sein sollte, werden die Ferientage nachträglich gewährt, denn die Ferien sollen dem Erholungszweck dienen, was durch eine Krankheit in der Ferienzeit nicht gegeben wäre.
Bei besonderen Anlässen, z.B. einem Umzug, einer Beerdigung, Geburt, Hochzeit in der nahen Verwandtschaft ist es möglich, ausnahmsweise freie Tage oder freie Stunden zu erhalten. Dies ist in Art. 329 Abs. 3 OR geregelt. Ein solcher Wunsch muss mit dem Arbeitgeber individuell abgesprochen werden und es besteht nicht automatisch ein Lohnanspruch für diese Stunden oder Tage. Üblicherweise wird jedoch der Monatslohn in solchen Fällen nicht gekürzt.

Haben sie Fragen zu Ihrem individuellen Arbeitsvertrag in der Schweiz? Brauchen Sie Unterstützung bei der Vertragsverhandlung? Wenden Sie sich in unserer Kanzlei in Bad Krozingen an Rechtsanwalt Hannes Künstle. Vereinbaren Sie einen Termin!