Das so genannte „Optionsrecht“ bezieht sich auf die Krankenversicherung für Arbeitnehmer in der Schweiz. Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, kann auswählen: Entweder er versichert sich direkt in der Schweiz über die Pflichtversicherung KVG – oder er lässt sich dort von der Krankenversicherungspflicht befreien und versichert sich lieber in Deutschland, z.B. bei einer privaten Krankenkasse. Achtung: Eine Befreiung von der Schweizer Krankenversicherungspflicht nach KVG muss schriftlich erfolgen! Der Antrag für die Pflichtversicherung muss beim kantonalen Amt gestellt werden.
Um die Entscheidung KVG oder Deutsche Versicherung zu treffen, haben Grenzgänger drei Monate Zeit, gerechnet ab Arbeitsbeginn in der Schweiz. Wer nach Ablauf dieser Frist doch noch vom einen in das andere Versicherungsmodell wechseln möchte, kann dies – seit einer Neuregelung im März 2017 – nicht mehr! Früher war es möglich zu wechseln, wenn sich z.B. durch Heirat oder Scheidung die persönlichen Lebensumstände geändert hatten.
Es lohnt sich in jedem Fall, beide Modelle gründlich durchzurechnen. Für Fragen zu rechtlichen Dingen, die Grenzgänger betreffen, z.B. zum Arbeitsvertrag, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei in Bad Krozingen.
Viele Grenzgänger erwerben durch ihre berufliche Tätigkeit in der Schweiz Ansprüche auf eine Rente. Doch wie ist dies in der Schweiz geregelt?
Rechtsanwalt Hannes Künstle aus der Kanzlei Reissmann & Künstle ist Ihr Ansprechpartner für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Schweizer Arbeitsrecht. Vereinbaren Sie gerne einen Termin!
Wenn ein Angehöriger eines Drittstaatslandes in der Schweiz einreisen möchte – aus privaten Gründen oder beruflich – und deshalb in der Schweiz ein Visum beantragt, ist es erforderlich, ein Einladungsschreiben mitzuführen. Dies dient dem Zweck zu belegen, dass der Reisende in der Schweiz erwartet wird und dort seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Was muss genau in einem solchen Einladungsschreiben enthalten sein?
Haben Sie Fragen zum Schweizerischen Arbeitsrecht? Dann konsultieren Sie Rechtsanwalt Hannes Künstle in der Kanzlei Reissmann & Künstle in Bad Krozingen. Er hilft Ihnen gerne weiter.